Vorhaben im Überblick

Zulassungsverfahren

Ersatzneubau der 110-kV-Freileitung Dinklage – Essen (Oldb.)

25.09.2023

Die Avacon Netz GmbH hat für das o. g. Vorhaben die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) bei der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Dezernat 41 - Planfeststellung, beantragt. Die vorliegende Planung umfasst den Ersatzneubau der 110-kV-Freileitung Dinklage – Essen (LH-14-087). Durch den Ersatzneubau wird die Systemanzahl (Stromkreise) von einem System auf zwei Systeme an der bestehenden Freileitung erhöht, um die Übertragungskapazität an der Bestandsleitung zu steigern .Dabei sollen sowohl die Beseilung als auch die Masten erneuert werden. Die Bestandsmasten sollen überwiegend standortgleich bzw. standortnah innerhalb der Bestandstrasse ersetzt werden. Darüber hinaus führt der Ersatzneubau zu einer Einsparung von neun Maststandorten, was kleinräumige Änderungen des Trassenverlaufs in diesen Bereichen nach sich zieht. Für das Vorhaben ist gemäß § 7 Abs. 1 UVPG in Verbindung mit Ziffer 19.1.2 der Anlage 1 zum UVPG eine allgemeine Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht durchzuführen. Ungeachtet des Ergebnisses der Vorprüfung des Einzelfalls (Einzelfalluntersuchung) wird eine Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß § 7 Abs. 3 UVPG durchgeführt. Die direkte Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung ist zweckmäßig.

Leitungsanlagen und vergleichbare Anlagen
Zulassungsverfahren

Planfeststellungsverfahren für die Erweiterung des Tagebaus Ardorf-Hohebarg der Firma Christian Siebels & Co. GmbH

22.09.2023

Die Firma Christian Siebels & Co. GmbH plant die Erweiterung und Vertiefung Ihres bestehenden Tagebaus in der Stadt Wittmund (Ortsteil Ardorf-Hohebarg), um Quarzsand im Nassabbauverfahren zu gewinnen. Die Fläche befindet sich östlich der Straße Sliepershörn sowie südlich der Straße Am Rillenmoor. Der geplante Tagebau hat eine Gesamtgröße von 34,2 ha. Unter Einhaltung erforderlicher Abstände ergibt sich eine Gewinnungsfläche von ca. 27,0 ha. Aufgrund des voraussichtlichen Flächenzuschnitts und zu erwartender Abbauböschungen ergibt sich nach derzeitigem Stand eine maximale Abbautiefe von ca. 30 m unter Wasserspiegel (-25,00 m NHN). Überschlägig ist durch die Erweiterung eine Abbaumenge von 1,99 Mio. m³ zu erwarten. Nach Beendigung des Abbaus ist die Herrichtung der Gewinnungsfläche als naturnahes Stillgewässer (Folgenutzung Natursee) vorgesehen. Am 23.08.2023 ging der Antrag auf Zulassung des Rahmenbetriebsplans mit Umweltverträglichkeitsprüfung beim Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie ein. Die Antragsunterlagen enthalten u.a. einen UVP-Bericht, einen artenschutzrechtlichen Fachbeitrag sowie Gutachten zur Hydrogeologie, Geotechnik, Lärm- und Staubemissionen. Die Antragsunterlagen werden zwischen dem 02.10.2023 und dem 01.11.2023 (jeweils einschließlich) für jedermann zur Einsichtnahme ausgelegt. Nähere Informationen sind der Bekanntmachung zu entnehmen.

Bergbau- und Abbauvorhaben, dauerhafte Speicherung von Kohlendioxid
Bergbau- und Abbauvorhaben, dauerhafte Speicherung von Kohlendioxid

Informationen

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Herzlich willkommen im UVP-Portal des Landes Niedersachsen!

In unserem Internet-Angebot können Sie sich über UVP-pflichtige Vorhaben unter Beteiligung niedersächsischer Behörden informieren, zum Beispiel über deren Verfahrensstand, Auslegungs- und Erörterungstermine, auszulegende Unterlagen, Berichte und Empfehlungen sowie die abschließende Entscheidung. Mit der Veröffentlichung dieser Informationen stellt sich das Land Niedersachsen den Anforderungen der UVP-Änderungsrichtlinie 2014/52/EU vom 16. April 2014.

Zweck der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist es, die Auswirkungen von Vorhaben auf die Umwelt frühzeitig zu erkennen und ihre Ergebnisse bei der Entscheidung über die Zulassung eines Vorhabens zu berücksichtigen. Die UVP dient damit der wirksamen Umweltvorsorge.

Informationen zur Bauleitplanung werden im UVP-Portal auf Grundlage des Baugesetzbuchs, geändert durch das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt, bereit gestellt.



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