Vorhaben im Überblick

Negative Vorprüfungen

Grundwasserabsenkung zur Baumaßnahme Erschließung B-Plan Nr. 100 "Wacholderweg" in Langwedel-Daverden

19.09.2024

Die Fa. Koenen-Bau Immobilien GmbH hat die wasserrechtliche Erlaubnis für die Durchführung einer Grundwasserabsenkung auf dem genannten Grundstück beantragt. Die Antragstellerin beabsichtigt die bauzeitliche Durchführung einer Grundwasserabsenkung im Zusammenhang mit der Umsetzung des Bauvorhabens „Erschließung B-Plan Nr. 100 „Wacholderweg“ in Langwedel-Daverden“ (Herstellung der SW- und RW-Kanäle mittels Horizontalbrunnen/Drainagen). Es handelt sich hierbei um eine befristete Grundwasserabsenkung, mit einer Gesamtlaufzeit von ca. August 2024 bis Februar 2025. Die maximale Fördermenge beträgt 135.000 m². Die Ableitung des geförderten Wassers soll über den Berkelsmoorgraben erfolgen.

Wasserwirtschaftliche Vorhaben
Zulassungsverfahren

Windpark Sonnenborstel

19.09.2024

Die Firma BayWa r.e. Wind GmbH, Arabellastraße 4, 81925 München, beantragt gem. § 4 Abs. 1 i. V. m. § 10 Bundes-Immissionsschutzgesetz –BImSchG- vom 17.05.2013 (BGBl. I S. 1274) i. V. m. § 1 Abs. 1 der 4. Verordnung zur Durchführung des BImSchG (4. BIm-SchV) vom 31.05.2017 (BGBl. I S. 1440) in den jeweils gültigen Fassungen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb 9 Windenergieanlagen des Typs Vestas V162 mit einer Nennleistung von 7,2 MW, Nabenhöhe 119 m, Rotordurchmesser 162 m, Gesamthöhe 200 m je Anlage auf folgenden Grundstücken: Windenergieanlage(WEA) Gemarkung Flur Flurstück WEA 01 Sonnenborstel 10 2/2 WEA 02 Sonnenborstel 8 29/4 WEA 03 Sonnenborstel 8 1/6 WEA 04 Sonnenborstel 7 3/4 WEA 05 Sonnenborstel 8 6/3 WEA 06 Sonnenborstel 7 2/1 WEA 07 Sonnenborstel 10 16/3 WEA 08 Sonnenborstel 10 13 WEA 09 Sonnenborstel 8 10/2 Das Vorhaben fällt unter die lfd. Nr. 1.6.2 (V) des Anhangs 1 der 4. BImSchV. Für das Vor-haben ist gemäß § 9 Abs. 1 Satz 2 i. V. m. der lfd. Nr. 1.6.2 der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung –UVPG- vom 18.03.2021 (BGBl. I S. 540) in der zurzeit geltenden Fassung grundsätzlich eine allgemeine Vorprüfung durchzuführen. Diese entfällt, da der Vorhabenträger nach § 7 Abs. 3 UVPG die Durchführung einer Umweltver-träglichkeitsprüfung beantragt hat und der Landkreis Nienburg/Weser im vorliegenden Fall das Entfallen der Vorprüfung als zweckmäßig erachtet. Das Genehmigungsverfahren wird daher unter Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung mit Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt (§ 2 Abs. 1 der 4. BImSchV). Der Landkreis Nienburg/Weser, Kreishaus am Schloßplatz, 31582 Nienburg ist die zuständige Genehmigungsbehörde. Die Anlagen sollen lt. Antrag nach Erteilung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung errichtet und voraussichtlich im vierten Quartal 2026 in Betrieb genommen werden.

Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie

Informationen

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Herzlich willkommen im UVP-Portal des Landes Niedersachsen!

In unserem Internet-Angebot können Sie sich über UVP-pflichtige Vorhaben unter Beteiligung niedersächsischer Behörden informieren, zum Beispiel über deren Verfahrensstand, Auslegungs- und Erörterungstermine, auszulegende Unterlagen, Berichte und Empfehlungen sowie die abschließende Entscheidung. Mit der Veröffentlichung dieser Informationen stellt sich das Land Niedersachsen den Anforderungen der UVP-Änderungsrichtlinie 2014/52/EU vom 16. April 2014.

Zweck der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist es, die Auswirkungen von Vorhaben auf die Umwelt frühzeitig zu erkennen und ihre Ergebnisse bei der Entscheidung über die Zulassung eines Vorhabens zu berücksichtigen. Die UVP dient damit der wirksamen Umweltvorsorge.

Informationen zur Bauleitplanung werden im UVP-Portal auf Grundlage des Baugesetzbuchs, geändert durch das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt, bereit gestellt.



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