Vorhaben im Überblick

Negative Vorprüfungen

Änderungen im Zuge der Errichtung und Betrieb der 380-kV-Ltg. Stade-Landesbergen, Abschnitt 5: Verden-Hoya

25.04.2024

Das planfestgestellte Vorhaben ist Teil des Gesamtvorhabens Neubau der 380-kV-Leitung zwi-schen Stade und Landesbergen auf ca. 153 km. Mit dem Beschluss vom 10.06.2022 wurde der fünfte Abschnitt des Gesamtvorhabens planfestgestellt. Dieser Abschnitt umfasst den Neubau der 380-kV-Leitung Stade – Landesbergen, Abschnitt 5: Verden-Hoya (LH-10-3038/3039'). Die vorliegende Planänderung umfasst: • Die flächenhafte Änderung (Lage und Größe) der dauerhaften Inanspruchnahme durch die Kabelübergangsanlage (KÜA Mehringen Süd) • Geringfügige Veränderung der Lage und des Streckenverlaufs des Erdkabelabschnittes der 380-kV-Ltg. Verden – Hoya mit eingehender Veränderung des Kabel-Schutzstreifens • Geringfügige Veränderungen der Leitungs-Schutzbereiche zwischen KÜA und Mastfeld des nachfolgenden Freileitungsmasten 3001 • Ergänzung und Änderung einzelner Arbeitsflächen und Zuwegungen infolge der Vergröße-rung der KÜA-Fläche.

Leitungsanlagen und vergleichbare Anlagen
Negative Vorprüfungen

Bekanntgabe gem. § 5 UVPG - Biomethan Deister-Süntel GmbH & Co. KG

24.04.2024

Der Firma Biomethan Deister-Süntel GmbH & Co. KG, Heidbreite 1, 31848 Bad Münder, wird aufgrund ihres Antrages vom 12.06.2023, zuletzt ergänzt durch Schreiben vom 21.02.2024, die Genehmigung zur wesentlichen Änderung einer Biogasanlage mit 89,3 t/d Durchsatzkapazität erteilt.

Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie

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Herzlich willkommen im UVP-Portal des Landes Niedersachsen!

In unserem Internet-Angebot können Sie sich über UVP-pflichtige Vorhaben unter Beteiligung niedersächsischer Behörden informieren, zum Beispiel über deren Verfahrensstand, Auslegungs- und Erörterungstermine, auszulegende Unterlagen, Berichte und Empfehlungen sowie die abschließende Entscheidung. Mit der Veröffentlichung dieser Informationen stellt sich das Land Niedersachsen den Anforderungen der UVP-Änderungsrichtlinie 2014/52/EU vom 16. April 2014.

Zweck der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist es, die Auswirkungen von Vorhaben auf die Umwelt frühzeitig zu erkennen und ihre Ergebnisse bei der Entscheidung über die Zulassung eines Vorhabens zu berücksichtigen. Die UVP dient damit der wirksamen Umweltvorsorge.

Informationen zur Bauleitplanung werden im UVP-Portal auf Grundlage des Baugesetzbuchs, geändert durch das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt, bereit gestellt.



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