Vorhaben im Überblick

Negative Vorprüfungen

Errichtung und Betrieb der 380-kV-Leitung Conneforde–Landkreis Cloppenburg–Merzen/Neuenkirchen, Planfeststellungsabschnitt 4: Umspannwerk Cappeln_West bis zur Landkreisgrenze Cloppenburg/Osnabrück; 1. Planänderung

11.02.2025

Die vorliegende Planänderung umfasst die Verschiebung von Mast 36, welcher aktuell auf dem Wegegrundstück (Gemarkung Essen (Oldenburg), Flur 6, Flurstück 612/93) geplant wird, um 8 Meter Richtung Südosten auf landwirtschaftlich genutzte Flächen. Der ursprünglich geplante Maststandort befindet sich auf einem Wegegrundstück, welches durch die Verschiebung dann auch zukünftig als Weg genutzt werden kann. Die Zuwegung zum Mast soll aus südlicher Richtung, über das genannte Wegegrundstück, kommend, verlegt werden. Durch die Verschiebung der temporären Zuwegung werden die wirtschaftlichen Flächen, in westlicher Richtung von Mast 36, nicht beansprucht. Die Verschiebung des Maststandortes erfordert zudem eine Verschiebung der temporären Arbeitsfläche des Maststandortes. Die geplanten Einleitstellen werden durch die Planänderung nicht berührt. Die Entwässerungsleitung folgt der Planfeststellung und wird an die Flurstückgrenze verschoben.

Leitungsanlagen und vergleichbare Anlagen
Negative Vorprüfungen

UVP-Vorprüfung: Gewässerausbau, Grabenverfüllung, Grabenverrohrung und Erneuerung von Druchlässen in Niederort Gemarkung Oldenbrok

10.02.2025

Die UVP-Vorprüfung wurde im Rahmen der Bearbeitung einer Plangenehmigung gemäß § 68 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) durchgeführt. Antragsstellerin ist die Projekt Ökovest GmbH, Alexanderstr. 404 b, 26127 Oldenburg. Die UVP-Vorprüfung für den Gewässerausbau zur Herstellung, Beseitigung und Verrohrung von Gräben (teilweise nur temporär), Erneuerung von Durchlässen im Rahmen der Errichtung des Windparks OF Niederort BA 1, Gemeinde Ovelgönne, durchgeführt. Betroffen sind Gemarkung Oldenbrok, Flur 7, die Flurstücke 49, 45/1, 38/2, 37/1, 66/1, 318/30, 29/1, 19/1, 61/1, 60/1, 61/3, 18/1, 6/2, 5/2, 62, 63/1, 58/1; Flur 16, Flurstücke, 4, 12, 15, 14/1, 13/1, 17, 23, 24; Flur 13, Flurstücke 6, 7, 8, 9, 11/1, 11/2, 12/1; Flur 11, Flurstücke 86/1, 87, 93, 94/1, 95/1, 103/1, 153/1, 154/1, 159/4.

Wasserwirtschaftliche Vorhaben

Informationen

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Herzlich willkommen im UVP-Portal des Landes Niedersachsen!

In unserem Internet-Angebot können Sie sich über UVP-pflichtige Vorhaben unter Beteiligung niedersächsischer Behörden informieren, zum Beispiel über deren Verfahrensstand, Auslegungs- und Erörterungstermine, auszulegende Unterlagen, Berichte und Empfehlungen sowie die abschließende Entscheidung. Mit der Veröffentlichung dieser Informationen stellt sich das Land Niedersachsen den Anforderungen der UVP-Änderungsrichtlinie 2014/52/EU vom 16. April 2014.

Zweck der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist es, die Auswirkungen von Vorhaben auf die Umwelt frühzeitig zu erkennen und ihre Ergebnisse bei der Entscheidung über die Zulassung eines Vorhabens zu berücksichtigen. Die UVP dient damit der wirksamen Umweltvorsorge.

Informationen zur Bauleitplanung werden im UVP-Portal auf Grundlage des Baugesetzbuchs, geändert durch das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt, bereit gestellt.



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