Vorhaben im Überblick

Zulassungsverfahren

Windpark Thüle (2)

03.12.2024

Die Firma Windenergie Thüle GmbH & Co. KG, Auf dem Sande 6, 26169 Friesoythe, beantragt gem. § 4 Abs. 1 i. V. m. § 10 Bundes-Immissionsschutzgesetz –BImSchG- vom 17.05.2013 (BGBl. I S. 1274) i. V. m. § 1 Abs. 1 der 4. Verordnung zur Durchführung des BImSchG (4. BIm-SchV) vom 31.05.2017 (BGBl. I S. 1440) in den jeweils gültigen Fassungen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von 3 Windenergieanlagen des Typs Nordex N175/6.X mit einer Nennleistung von 6,8 MW, Nabenhöhe 179 m, Rotordurchmesser 175 m, Gesamthöhe 266,50 m je Anlage auf folgenden Grundstücken: Windenergieanlage(WEA), Gemarkung, Flur, Flurstück - WEA 01, Friesoythe, 32, 32 - WEA 02, Friesoythe, 32, 36 - WEA 04, Friesoythe, 32, 66/4. Es liegt ein weiteres Genehmigungsverfahren für die Errichtung und den Betrieb von 3 Windenergieanlagen vor, deren Einwirkungsbereich sich überschneidet, sodass das Vorhaben unter die lfd. Nr. 1.6.2 (V) des Anhangs 1 der 4. BImSchV fällt. Für das Vorhaben ist gemäß § 7 Abs. 1 S. 1 i. V. m. der lfd. Nr. 1.6.2 der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung –UVPG- vom 18.03.2021 (BGBl. I S. 540) in der zurzeit geltenden Fassung grundsätzlich eine allgemeine Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht durchzuführen. Die allgemeine Vorprüfung für die WEA 1 entfällt nach § 7 Abs. 3 S. 1 UVPG, da die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung beantragt wurde. Das Genehmigungsverfahren wird deshalb unter Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung mit Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt (§ 2 Abs. 1 der 4. BImSchV). Der Landkreis Cloppenburg, Eschstraße 29, 49661 Cloppenburg ist die zuständige Genehmigungsbehörde. Die Anlagen sollen lt. Antrag nach Erteilung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung errichtet und voraussichtlich im ersten Quartal 2027 in Betrieb genommen werden.

Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie
Zulassungsverfahren

Windpark Thüle (1)

03.12.2024

Die Firma Energiekontor Windfarm ZWP THÜ GmbH & Co. KG, Amtsdamm 26, 28628 Hagen, beantragt gem. § 4 Abs. 1 i. V. m. § 10 Bundes-Immissionsschutzgesetz –BImSchG- vom 17.05.2013 (BGBl. I S. 1274) i. V. m. § 1 Abs. 1 der 4. Verordnung zur Durchführung des BImSchG (4. BIm-SchV) vom 31.05.2017 (BGBl. I S. 1440) in den jeweils gültigen Fassungen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von 3 Windenergieanlagen des Typs Nordex N175/6.X mit einer Nennleistung von 6,8 MW, Nabenhöhe 179 m, Rotordurchmesser 175 m, Gesamthöhe 266,50 m je Anlage auf folgenden Grundstücken: Windenergieanlage(WEA), Gemarkung, Flur, Flurstück - WEA 03, Friesoythe, 32, 64 - WEA 05, Friesoythe, 37, 7/7 - WEA 06, Friesoythe, 32, 68/6. Es liegt ein weiteres Genehmigungsverfahren für die Errichtung und den Betrieb von 3 Windenergieanlagen vor, deren Einwirkungsbereich sich überschneidet, sodass das Vorhaben unter die lfd. Nr. 1.6.2 (V) des Anhangs 1 der 4. BImSchV fällt. Für das Vorhaben ist gemäß § 7 Abs. 1 S. 1 i. V. m. der lfd. Nr. 1.6.2 der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung –UVPG- vom 18.03.2021 (BGBl. I S. 540) in der zurzeit geltenden Fassung grundsätzlich eine allgemeine Vorprüfung durchzuführen. Im Rahmen der allgemeinen Vorprüfung wurde die UVP-Pflicht festgestellt, weshalb das Genehmigungsverfahren unter Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung mit Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt wird (§ 2 Abs. 1 der 4. BImSchV). Der Landkreis Cloppenburg, Eschstraße 29, 49661 Cloppenburg ist die zuständige Genehmigungsbehörde. Die Anlagen sollen lt. Antrag nach Erteilung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung errichtet und voraussichtlich im ersten Quartal 2027 in Betrieb genommen werden.

Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie

Informationen

Informationen

Herzlich willkommen im UVP-Portal des Landes Niedersachsen!

In unserem Internet-Angebot können Sie sich über UVP-pflichtige Vorhaben unter Beteiligung niedersächsischer Behörden informieren, zum Beispiel über deren Verfahrensstand, Auslegungs- und Erörterungstermine, auszulegende Unterlagen, Berichte und Empfehlungen sowie die abschließende Entscheidung. Mit der Veröffentlichung dieser Informationen stellt sich das Land Niedersachsen den Anforderungen der UVP-Änderungsrichtlinie 2014/52/EU vom 16. April 2014.

Zweck der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist es, die Auswirkungen von Vorhaben auf die Umwelt frühzeitig zu erkennen und ihre Ergebnisse bei der Entscheidung über die Zulassung eines Vorhabens zu berücksichtigen. Die UVP dient damit der wirksamen Umweltvorsorge.

Informationen zur Bauleitplanung werden im UVP-Portal auf Grundlage des Baugesetzbuchs, geändert durch das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt, bereit gestellt.



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