Vorhaben im Überblick

Negative Vorprüfungen

Antrag der RWE Nukleus Green H2 GmbH & Co. KG auf Änderung der wasserrechtlichen Erlaubnis vom 27.06.2023 zur bauzeitlichen Grundwasserhaltung im Zuge der Errichtung einer Wasserstofferzeugungsanlage in Lingen (Ems)

17.02.2025

Die RWE Nukleus Green H2 GmbH & Co. KG, Schüttorfer Str. 100, 49808 Lingen (Ems), beantragt mit Unterlagen vom 25.04.2024 mit Ergänzungen vom 16.07.2024 die Änderung der wasserrechtlichen Erlaubnis vom 27.06.2023 für die im Zuge der Errichtung einer Wasserstofferzeugungsanlage auf dem Grundstück „Schüttorfer Str. 100“ in Lingen (Ems) erforderliche bauzeitliche Grundwasserhaltung (AZ.: 360-10088-23 Mg). Beantragt wird eine Erhöhung der Gesamtentnahmemenge auf insgesamt max. 92.000 m³ Grundwasser in einem Zeitraum von ca. 9 Monaten in den Jahren 2023/2024. Wie bereits im ursprünglichen Erlaubnisverfahren ist aufgrund einer möglichen Überschneidung der durch die RWE Nukleus Green H2 GmbH & Co. KG beantragten sowie in einem parallelen Verfahren der RWE Generation SE mit Bescheid vom 04.05.2023 in Form des Änderungsbescheides vom 28.07.2023 (AZ.: 360-10201-23 Mg) erlaubten bauzeitlichen Grundwasserhaltung für die Errichtung eines Kanalwasserpumpenhauses 1, einer Medientrasse und einer H2 Gas-turbine eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls erfolgt (§ 9 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und Abs. 4 UVPG i. V. m. § 7 UVPG und der Anlage 1 Nr. 13.3.2 ), bei der eine kumulative Betrachtung der Vorhaben vorgenommen worden ist.

Wasserwirtschaftliche Vorhaben
Negative Vorprüfungen

Ardagh Glass GmbH, Werk Obernkirchen

14.02.2025

Die Ardagh Glass GmbH, Werk Obernkirchen beantragte mit Schreiben vom 20.09.2024 die Genehmigung gemäß § 16 i.V.m. § 10 BImSchG zur wesentlichen Änderung einer Anlage zur Herstellung von Glas mit einer Schmelzleistung von 640 t/d. Beabsichtigt ist die Aufnahme der Herstellung von Behälterglas in Weiß- und Grüntönen in die Genehmigungslage der Schmelzwanne 3

Steine und Erden, Glas, Keramik, Baustoffe

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Herzlich willkommen im UVP-Portal des Landes Niedersachsen!

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Zweck der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist es, die Auswirkungen von Vorhaben auf die Umwelt frühzeitig zu erkennen und ihre Ergebnisse bei der Entscheidung über die Zulassung eines Vorhabens zu berücksichtigen. Die UVP dient damit der wirksamen Umweltvorsorge.

Informationen zur Bauleitplanung werden im UVP-Portal auf Grundlage des Baugesetzbuchs, geändert durch das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt, bereit gestellt.



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