Vorhaben im Überblick

Negative Vorprüfungen

Nyenhuis Umweltservice GmbH, Errichtung einer Flotationsanlage

17.02.2025

Die Nyenhuis Umweltservice GmbH, Löchteweg 23 in 48480 Spelle, hat mit Schreiben vom 22.12.2024 gemäß §§ 4 & 19 BImSchG die Erteilung einer Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Anlage zur zeitweiligen Lagerung von gefährlichen Abfällen (Hauptanlage), sowie darin enthalten, eine Anlage zur zeitweiligen Lagerung nicht gefährlicher Abfälle und eine Flotationsanlage zur Behandlung von Fettabscheiderinhalten beantragt. Standort der Anlage ist das o.g. Betriebsgrundstück. Die Gesamtanlage bedarf einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung nach Nr. 8.12.1.2 V, 8.12.2.2 V und 8.8.2.2 V des Anhangs 1 der 4. BImSchV. Im Rahmen dieses Genehmigungsverfahrens ist gemäß § 7 Abs. 2 i. V. m. der Ziffer 8.6.3 S der Anlage 1 UVPG eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalles zu ermitteln, ob für das beantragte Vorhaben, die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich ist. Von der Anlage gehen weder Geruchs- noch Luftschadstoffemission aus (Gesamtzusatzbelastungen), die außerhalb des Betriebsgrundstückes die Schwelle der Relevanz überschreiten.

Verwertung und Beseitigung von Abfällen und sonstigen Stoffen
Negative Vorprüfungen

Antrag der RWE Generation SE auf bauzeitliche Grundwasserhaltung auf dem Grundstück "Darmer Esch 75" in Lingen (Ems)

17.02.2025

Die RWE Generation SE, RWE Platz 3, 45141 Essen, beantragt eine bauzeitliche Grundwasserhaltung für den Rückbau der ehemaligen Acrylfaserproduktion der Dralon GmbH auf dem Grundstück "Darmer Str. 75" in Lingen (Ems). Antragsgegenstand ist die Förderung von rechnerisch bis zu bis zu 231.000 m³ Grundwasser im Zeitraum Mai - Juli 2025. Aufgrund der beantragten Fördermenge ist eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls durchgeführt worden.

Wasserwirtschaftliche Vorhaben

Informationen

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Herzlich willkommen im UVP-Portal des Landes Niedersachsen!

In unserem Internet-Angebot können Sie sich über UVP-pflichtige Vorhaben unter Beteiligung niedersächsischer Behörden informieren, zum Beispiel über deren Verfahrensstand, Auslegungs- und Erörterungstermine, auszulegende Unterlagen, Berichte und Empfehlungen sowie die abschließende Entscheidung. Mit der Veröffentlichung dieser Informationen stellt sich das Land Niedersachsen den Anforderungen der UVP-Änderungsrichtlinie 2014/52/EU vom 16. April 2014.

Zweck der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist es, die Auswirkungen von Vorhaben auf die Umwelt frühzeitig zu erkennen und ihre Ergebnisse bei der Entscheidung über die Zulassung eines Vorhabens zu berücksichtigen. Die UVP dient damit der wirksamen Umweltvorsorge.

Informationen zur Bauleitplanung werden im UVP-Portal auf Grundlage des Baugesetzbuchs, geändert durch das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt, bereit gestellt.



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