Vorhaben im Überblick

Negative Vorprüfungen

Neubau eines Radweges im Zuge der K 15 zwischen Asendorf und Siedenburg, 1. BA Asendorf - Kuhlenkamp, Gemeinde Asendorf, Samtgemeinde Bruchhausen-Vilsen, Landkreis Diepholz

08.12.2023

Die Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV), Geschäftsbereich Nienburg, Bismarckstraße 39, 31582 Nienburg/Weser, plant im Auftrag des Landkreises Diepholz, Fachdienst Umwelt und Straße, Niedersachsenstraße 2, 49356 Diepholz, den Neubau eines Radweges im Zuge der Kreisstraße 15 (K 15) zwischen Asendorf und Kuhlenkamp in der Gemeinde Asendorf, Samtgemeinde Bruchhausen-Vilsen, Landkreis Diepholz. Der Bauabschnitt beginnt bei Station 2750 im Abschnitt 20 bei Kuhlenkamp und endet bei Station 5520 an der Raiffeisenstraße Asendorf. Der neue Radweg soll auf der Ostseite der Kreisstraße durch einen 1,75 m breiten Trennstreifen abgesetzt geführt werden. Es ist eine Regelbreite von 2,50 m vorgesehen. Der Neubau soll auf einer Länge von 2,8 km erfolgen.

Verkehrsvorhaben
Zulassungsverfahren

Nachauskiesung eines Sandabbaus mit Herstellung eines Gewässers in Stade Gemarkung Wiepenkathen

08.12.2023

Die Fa. Heidelberg Materials Mineralik DE GmbH beabsichtigt die Nachauskiesung einer im Trockenschnitt ausgebeuteten Abbaustätte. Da die abbauwürdigen Sande überwiegend im Grundwasser liegen, wird durch den Sandabbau ein Gewässer hergestellt. Das Vorhaben liegt in der Hansestadt Stade im Ortsteil Wiepenkathen am südöstlichen Rand eines in der Vergangenheit und in der Gegenwart durch Sandabbau geprägten Flächenkomplexes, der sich um das dort ansässige Kieswerk entwickelt hat. Die Fläche ist über das Betriebsgelände der HSK und damit mittelbar über die Gemeindestraße "Auf der Halloh" erschlossen.

Wasserwirtschaftliche Vorhaben

Informationen

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Herzlich willkommen im UVP-Portal des Landes Niedersachsen!

In unserem Internet-Angebot können Sie sich über UVP-pflichtige Vorhaben unter Beteiligung niedersächsischer Behörden informieren, zum Beispiel über deren Verfahrensstand, Auslegungs- und Erörterungstermine, auszulegende Unterlagen, Berichte und Empfehlungen sowie die abschließende Entscheidung. Mit der Veröffentlichung dieser Informationen stellt sich das Land Niedersachsen den Anforderungen der UVP-Änderungsrichtlinie 2014/52/EU vom 16. April 2014.

Zweck der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist es, die Auswirkungen von Vorhaben auf die Umwelt frühzeitig zu erkennen und ihre Ergebnisse bei der Entscheidung über die Zulassung eines Vorhabens zu berücksichtigen. Die UVP dient damit der wirksamen Umweltvorsorge.

Informationen zur Bauleitplanung werden im UVP-Portal auf Grundlage des Baugesetzbuchs, geändert durch das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt, bereit gestellt.



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