Vorhaben im Überblick

Negative Vorprüfungen

Bekanntgabe gem. § 5 UVPG; Baugenehmigung nach Änderungsanzeige gem. § 15 BImschG: Errichtung einer Halle für landwirtschaftliche Geräte, Az. 4270-24

13.09.2024

Der Antragsteller hat die Baugenehmigung nach einer abgeschlossen Änderungsanzeige gem. § 15 des Bundes-Immissionsschutzgesetztes (BImSchG) beantragt. Änderungsgegenstand: Errichtung einer Halle für landwirtschaftliche Geräte Standort des Vorhabens: Ort: Bad Iburg, Scheventorf 68 Gemarkung: Ostenfelde Flur: 14 Flurstück: 29

Nahrungs-, Genuss- und Futtermittel, landwirtschaftliche Erzeugnisse
Negative Vorprüfungen

Instandsetzung der Kaimauer im Fischereihafen CUX

11.09.2024

Die AFH Alte Fischereihafen Cuxhaven GmbH (“AFH”) plant eine umfassende Neugestaltung des Gesamtareals des bestehenden Alten Fischereihafens in Cuxhaven. Voraussetzung für die Neugestaltung des Hafenbereichs ist die Grundinstandsetzung der bestehenden Kaianlage im Alten Fischereihafen Cuxhaven. Gegenstand des wasserrechtlichen Zulassungsverfahren ist die die Ertüchtigung der Ufereinfassung durch Einbringen einer rückverankerten Spundwand. Die Errichtung der neuen vorgelagerten Uferbefestigung (Spundwand mit Verankerung und Hinterfüllung) auf einer Länge von ca. 1.050 m ist als Gewässerausbau nach § 67 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) einzustufen. Das wasserrechtliche Genehmigungsverfahren erfordert eine Umweltverträglichkeits-Vorprüfung. Von deren Ergebnis ist abhängig, ob ein Planfeststellungsverfahren oder ein Plangenehmigungsverfahren durchzuführen ist. Im Falle einer erforderlichen Plangenehmigung umfasst die Konzentrationswirkung der erforderlichen immissionsschutzrechtlichen Genehmigung nach § 13 BImSchG die wasserrechtliche Plangenehmigung für den Gewässerausbau umfassen.

Wasserwirtschaftliche Vorhaben
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Informationen

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Herzlich willkommen im UVP-Portal des Landes Niedersachsen!

In unserem Internet-Angebot können Sie sich über UVP-pflichtige Vorhaben unter Beteiligung niedersächsischer Behörden informieren, zum Beispiel über deren Verfahrensstand, Auslegungs- und Erörterungstermine, auszulegende Unterlagen, Berichte und Empfehlungen sowie die abschließende Entscheidung. Mit der Veröffentlichung dieser Informationen stellt sich das Land Niedersachsen den Anforderungen der UVP-Änderungsrichtlinie 2014/52/EU vom 16. April 2014.

Zweck der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist es, die Auswirkungen von Vorhaben auf die Umwelt frühzeitig zu erkennen und ihre Ergebnisse bei der Entscheidung über die Zulassung eines Vorhabens zu berücksichtigen. Die UVP dient damit der wirksamen Umweltvorsorge.

Informationen zur Bauleitplanung werden im UVP-Portal auf Grundlage des Baugesetzbuchs, geändert durch das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt, bereit gestellt.



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