Vorhaben im Überblick

Zulassungsverfahren

Stadtbahnausbau Braunschweig - Neubau einer Stadtbahnstrecke nach Volkmarode Nord

07.11.2024

Die Braunschweiger Verkehrs-GmbH hat für das o. g. Verfahren die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens nach den §§ 28 ff. des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) in Verbindung mit den §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) bei der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV), Dezernat 41 - Planfeststellung, Göttinger Chaussee 76 A, 30453 Hannover, beantragt. Mit Einreichung der Planunterlagen hat die Braunschweiger Verkehrs-GmbH die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) beantragt. Eine Verpflichtung zur Durchführung der UVP ergibt sich aus § 7 Abs. 1, 3 UVPG i.V.m. Ziff. 14.11 der Anlage 1 UVPG. Für das Vorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden Grundstücke in der Gemarkung Volkmarode, Riddagshausen, Watenbüttel, Dibbesdorf, Bevenrode und Querum (Stadt Braunschweig) beansprucht. Die Planung umfasst die Verlängerung der Stadtbahntrasse von der Haltestelle Moorhüttenweg bis zum Wohngebiet Volkmarode Nord. Die Länge der Neubaustrecke beträgt etwa 1,3 km. Die geplante Stadtbahntrasse beginnt in der Berliner Straße in Höhe des Knotens Berliner Straße/ Hordorfer Straße/ Moorhüttenweg vor der Abzweigung in die bestehende Wendeschleife „Grenzweg“, die zurückgebaut werden soll. Die Stadtbahntrasse wird im weiteren Verlauf südlich, parallel der Berliner Heerstraße, zum Teil auf einem besonderen Bahnkörper geführt. Östlich des Remenhofes zwischen den Straßen „Unterdorf“ und „Am Sportplatz“ verschwenkt die Trasse nach Nordosten in die auf die im Bebauungsplan ausgewiesene Vorhaltetrasse, sogenannte „Freihaltetrasse“ (entsprechend B-Plan VO 40), auf einem besonderen Bahnkörper Richtung Wohngebiet Volkmarode Nord und endet nördlich von der Straße „Ziegelkamp“ in einer Wendeschleife mit Überholgleis für die Stadtbahn. Ferner wird für Busse ein Aufstellbereich sowie ein Überholstreifen in der Wendeschleife eingerichtet. Für die Verlängerung der gesamten Stadtbahntrasse ist neben der Anpassung von Querungsmöglichkeiten der Gleise und Wegebeziehungen zu den Haltestellen, auch die Neuordnung des Straßenraums mit der Anpassung von Geh- und Radwegen sowie von Einmündungsbereichen erforderlich. Für die geplante Stadtbahntrasse sind drei Haltestellen vorgesehen, die östlich des Knotenpunktes Berliner Straße/ Hordorfer Straße/ Moorhüttenweg, im Knotenpunkt Berliner Heerstraße/ Unterdorf sowie im Bereich der „Ziegelwiese“ geplant sind und zum Teil als kombinierte Stadtbahn- und Bushaltestellen errichtet werden.

Verkehrsvorhaben
Negative Vorprüfungen

Standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls für den Betrieb und die Erweiterung einer Biogasanlage durch Austausch eines vorh. Zündstrahlmotors gegen einen Gas-Otto-Motor, die Leistungserhöhung eines bestehenden Gas-Otto-BHKW u. die Nutzungsänderung eines Gärrestlagers zum Schmutzwasserlagerbehälter in Kluse

06.11.2024

Die Schwenke GmbH & Co. KG, Ahlener Straße 2, 26892 Kluse, beantragt den Betrieb und die Erweiterung einer Biogasanlage durch Austausch eines vorhandenen Zündstrahlmotors (219 kW elektrische Leistung, 477 kW Feuerungswärmeleistung) gegen einen Gas-Otto-Motor (265 kW elektrische Leistung, 602 kW Feuerungswärmeleistung), die Leistungserhöhung eines bestehenden Gas-Otto-BHKW (215 kW elektrische Leistung, 522 kW Feuerungswärmeleistung) auf 265 kW elektrische Leistung und 616 kW Feuerungswärmeleistung sowie die Nutzungsänderung eines Gärrestlagers mit 450 m³ zum Schmutzwasserlagerbehälter. Die Gesamtanlage soll nach Vorhabenumsetzung eine Kapazität von 530 kW elektrische Leistung, 1.218 kW Feuerungswärmeleistung und 1.010.000 Nm³/a Rohbiogas haben. Das Vorhaben befindet sich in der Gemarkung Steinbild, Flur 2, Flurstück 113/26. Für dieses Vorhaben war gemäß § 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 u. Abs. 4 UVPG i.V.m. Nr. 1.2.2.2 der Anlage 1 zum UVPG die Durchführung einer Standortbezogenen Vorprüfung des Einzelfalls erforderlich.

Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie

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Herzlich willkommen im UVP-Portal des Landes Niedersachsen!

In unserem Internet-Angebot können Sie sich über UVP-pflichtige Vorhaben unter Beteiligung niedersächsischer Behörden informieren, zum Beispiel über deren Verfahrensstand, Auslegungs- und Erörterungstermine, auszulegende Unterlagen, Berichte und Empfehlungen sowie die abschließende Entscheidung. Mit der Veröffentlichung dieser Informationen stellt sich das Land Niedersachsen den Anforderungen der UVP-Änderungsrichtlinie 2014/52/EU vom 16. April 2014.

Zweck der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist es, die Auswirkungen von Vorhaben auf die Umwelt frühzeitig zu erkennen und ihre Ergebnisse bei der Entscheidung über die Zulassung eines Vorhabens zu berücksichtigen. Die UVP dient damit der wirksamen Umweltvorsorge.

Informationen zur Bauleitplanung werden im UVP-Portal auf Grundlage des Baugesetzbuchs, geändert durch das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt, bereit gestellt.



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