Vorhaben im Überblick

Negative Vorprüfungen

UVP-Vorprüfung: Gewässerausbau, Grabenverfüllung, Grabenverrohrung und Erneuerung von Druchlässen in Niederort Gemarkung Oldenbrok

10.02.2025

Die UVP-Vorprüfung wurde im Rahmen der Bearbeitung einer Plangenehmigung gemäß § 68 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) durchgeführt. Antragsstellerin ist die Projekt Ökovest GmbH, Alexanderstr. 404 b, 26127 Oldenburg. Die UVP-Vorprüfung für den Gewässerausbau zur Herstellung, Beseitigung und Verrohrung von Gräben (teilweise nur temporär), Erneuerung von Durchlässen im Rahmen der Errichtung des Windparks OF Niederort BA 1, Gemeinde Ovelgönne, durchgeführt. Betroffen sind Gemarkung Oldenbrok, Flur 7, die Flurstücke 49, 45/1, 38/2, 37/1, 66/1, 318/30, 29/1, 19/1, 61/1, 60/1, 61/3, 18/1, 6/2, 5/2, 62, 63/1, 58/1; Flur 16, Flurstücke, 4, 12, 15, 14/1, 13/1, 17, 23, 24; Flur 13, Flurstücke 6, 7, 8, 9, 11/1, 11/2, 12/1; Flur 11, Flurstücke 86/1, 87, 93, 94/1, 95/1, 103/1, 153/1, 154/1, 159/4.

Wasserwirtschaftliche Vorhaben
Negative Vorprüfungen

Windpark Haßbergen, Vorprüfung UVP

10.02.2025

Die Qualitas Energy IV DevGo GmbH, Unter den Linden 21, 10117 Berlin hat mit Antrag vom 20.12.2024 für ein Repowering von 5 Altanlagen die Änderung gem. § 16 b des Bundes- Immissionsschutzgesetzes –BImSchG – vom 17.05.2013 (BGBL. I S. 1274) in der zurzeit geltenden Fassung beantragt. Die Altanlagen sollen durch sieben Anlagen des Typs ENERCON E-160 EP5 E3 R1 mit 5,56 MW je Anlage und einer Gesamthöhe von 199,8 m auf der Flur 11, Flurstück 69/2 in der Gemarkung Haßbergen sowie auf der Flur 14, Flurstück 1 sowie der Flur 13, Flurstücke 7, 57, 56, 9 und 15 in der Gemarkung Gadesbünden ersetzt werden.

Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie

Informationen

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Herzlich willkommen im UVP-Portal des Landes Niedersachsen!

In unserem Internet-Angebot können Sie sich über UVP-pflichtige Vorhaben unter Beteiligung niedersächsischer Behörden informieren, zum Beispiel über deren Verfahrensstand, Auslegungs- und Erörterungstermine, auszulegende Unterlagen, Berichte und Empfehlungen sowie die abschließende Entscheidung. Mit der Veröffentlichung dieser Informationen stellt sich das Land Niedersachsen den Anforderungen der UVP-Änderungsrichtlinie 2014/52/EU vom 16. April 2014.

Zweck der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist es, die Auswirkungen von Vorhaben auf die Umwelt frühzeitig zu erkennen und ihre Ergebnisse bei der Entscheidung über die Zulassung eines Vorhabens zu berücksichtigen. Die UVP dient damit der wirksamen Umweltvorsorge.

Informationen zur Bauleitplanung werden im UVP-Portal auf Grundlage des Baugesetzbuchs, geändert durch das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt, bereit gestellt.



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