Vorhaben im Überblick

Negative Vorprüfungen

GKH – Gemeinschaftskraftwerk Hannover GmbH

09.09.2024

Die Firma GKH – Gemeinschaftskraftwerk Hannover GmbH, Glockseeplatz 1, 30169 Hannover, hat mit Schreiben vom 11.03.2024 die Erteilung einer Genehmigung gemäß § 16 Abs. 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) für die anzeigepflichtige Änderung einer Dampfkesselanlage am Standort in 30419 Hannover beantragt.

Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie
Negative Vorprüfungen

Ersatzneubau der Brücken über die Lee und den Klausheider Graben im Zuge der L 67

09.09.2024

Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr plant den Ersatzneubau der Brücken über die Lee und den Klausheider Graben im Zuge der L 67. Die Planungen geben zum derzeitigen Zeitpunkt vor, dass die Abmessung der Ersatzbauwerke größer ausfallen als die derzeitigen Bauwerke. Die Landesstraße L 67 ist im betrachteten Abschnitt einbahnig zweistreifig ausgebaut und kann gemäß den RAL in die Entwurfsklasse EKL 3 eingestuft werden. Als Regelquerschnitt ist gemäß RAL ein RQ 11 mit einer 8,0 m breiten Fahrbahn zu wählen. Auf den beiden Bauwerken kommt ein RQ 11B mit einer 8,00 m breiten Fahrbahn zur Anwendung. Im Bestand hat die Fahrbahn eine Breite von ca. 7,00 m. Vor und hinter dem Bauwerk wird die Fahrbahnbreite auf einer Länge von 20 m auf den Bestand verzogen. Der vorhandene Geh-/ Radweg wird auf dem Bauwerk 3,00 m breit hergestellt. Außerhalb des Bauwerkes erhält er eine Breite von 2,50 m. Im Anschlussbereich wird der Radweg auf die Bestandsbreite verzogen. Der geplante Ausbaubereich weist eine Gesamtbaulänge von rd. 75 m auf.

Forstliche und landwirtschaftliche Vorhaben

Informationen

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Herzlich willkommen im UVP-Portal des Landes Niedersachsen!

In unserem Internet-Angebot können Sie sich über UVP-pflichtige Vorhaben unter Beteiligung niedersächsischer Behörden informieren, zum Beispiel über deren Verfahrensstand, Auslegungs- und Erörterungstermine, auszulegende Unterlagen, Berichte und Empfehlungen sowie die abschließende Entscheidung. Mit der Veröffentlichung dieser Informationen stellt sich das Land Niedersachsen den Anforderungen der UVP-Änderungsrichtlinie 2014/52/EU vom 16. April 2014.

Zweck der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist es, die Auswirkungen von Vorhaben auf die Umwelt frühzeitig zu erkennen und ihre Ergebnisse bei der Entscheidung über die Zulassung eines Vorhabens zu berücksichtigen. Die UVP dient damit der wirksamen Umweltvorsorge.

Informationen zur Bauleitplanung werden im UVP-Portal auf Grundlage des Baugesetzbuchs, geändert durch das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt, bereit gestellt.



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