Vorhaben im Überblick

Negative Vorprüfungen

Erstaufforstungsgenehmigung in der Gemarkung Kreepen in Kirchlinteln

08.06.2023

Herr Hermann Heitmann, Kreepener Hauptstraße 4, 27308 Kirchlinteln hat gemäß § 9 des Niedersächsischen Gesetzes über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG) einen Antrag auf eine beabsichtigte Erstaufforstung am 27.03.2023 gestellt. Die geplante Erstaufforstung betrifft das Flurstück 2/1 der Flur 2 mit einer Größe von 6 ha in der Gemarkung Kreepen. Gemäß § 7 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. Anlage 1 Spalte 2 Nr. 17.1.3 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist für dieses Vorhaben im Rahmen einer standortbezogenen Vorprüfung des Einzelfalles festzustellen, ob die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) erforderlich ist. Diese standortbezogene Vorprüfung hat ergeben, dass keine besonderen Nutzungen oder besonderen Ausprägungen der unter Nr. 2.1 und 2.2 der Anlage 3 UVPG genannten Kriterien ersichtlich sind. Weiterhin ist weder ein besonders geschütztes Gebiet betroffen noch sind erhebliche Auswirkungen auf die Schutzgüter im Sinne des Gesetzes zu befürchten (Anlage 3 Nr. 2.3 UVPG). Eine UVP-Pflicht für das Vorhaben besteht daher nicht.

Steine und Erden, Glas, Keramik, Baustoffe
Negative Vorprüfungen

Dejanov-Gas GmbH - Erweiterung einer Biogasanlage

07.06.2023

Erweiterung einer Biogasanlage: Erweiterung der Einsatzstoffe mit Erhöhung der Jahresgasproduktion mit Einreichung eines Verwertungskonzeptes, Neubau eines Fermenters 3 mit Betondecke, Aufstellung einer Feststoffzufuhr

Verwertung und Beseitigung von Abfällen und sonstigen Stoffen

Informationen

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Herzlich willkommen im UVP-Portal des Landes Niedersachsen!

In unserem Internet-Angebot können Sie sich über UVP-pflichtige Vorhaben unter Beteiligung niedersächsischer Behörden informieren, zum Beispiel über deren Verfahrensstand, Auslegungs- und Erörterungstermine, auszulegende Unterlagen, Berichte und Empfehlungen sowie die abschließende Entscheidung. Mit der Veröffentlichung dieser Informationen stellt sich das Land Niedersachsen den Anforderungen der UVP-Änderungsrichtlinie 2014/52/EU vom 16. April 2014.

Zweck der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist es, die Auswirkungen von Vorhaben auf die Umwelt frühzeitig zu erkennen und ihre Ergebnisse bei der Entscheidung über die Zulassung eines Vorhabens zu berücksichtigen. Die UVP dient damit der wirksamen Umweltvorsorge.

Informationen zur Bauleitplanung werden im UVP-Portal auf Grundlage des Baugesetzbuchs, geändert durch das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt, bereit gestellt.



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