Vorhaben im Überblick

Negative Vorprüfungen

Bekanntgabe gem. § 5 UVPG; Änderung der Stalleinrichtung der Betriebseinheit 3 - Schweinemaststall (Az. 11448-23)

15.03.2024

Der Antragsteller hat die Baugenehmigung nach einer abgeschlossen Änderungsanzeige gem. § 15 des Bundes-Immissionsschutzgesetztes (BImSchG) beantragt. Änderungsgegenstand: Änderung der Stalleinrichtung der Betriebseinheit 3 - Schweinemaststall Standort des Vorhabens: Ort: Glandorf, Merscher Weg 5 Gemarkung: Schwege Flur: 2 Flurstück: 149

Nahrungs-, Genuss- und Futtermittel, landwirtschaftliche Erzeugnisse
Zulassungsverfahren

Planfeststellungsverfahren für die Herstellung eines Gewässers III. Ordnung als Folge der Sandgewinnung in Lünne

14.03.2024

Die Johann Bunte Bauunternehmung GmbH & Co. KG, Hauptkanal links 88, 26871 Papenburg, beantragt die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens nach § 68 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) vom 31.07.2009 (BGBl. S. 2585) i. V. m. §§ 72 ff. des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) vom 23.01.2003 (BGBl. I S. 102), zur Herstellung eines Gewässers dritter Ordnung als Folge der Sandgewinnung in der Gemeinde Lünne. Der Vorhabenträger hat die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß § 7 Abs. 3 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) i. V. m. § 2 Abs. 1 und 2 des Niedersächsischen Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (NUVPG) beantragt. Der dazu erforderliche Bericht zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen des Vorhabens (UVP-Bericht vom 06.02.2023) wurde vorgelegt.

Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie

Informationen

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Herzlich willkommen im UVP-Portal des Landes Niedersachsen!

In unserem Internet-Angebot können Sie sich über UVP-pflichtige Vorhaben unter Beteiligung niedersächsischer Behörden informieren, zum Beispiel über deren Verfahrensstand, Auslegungs- und Erörterungstermine, auszulegende Unterlagen, Berichte und Empfehlungen sowie die abschließende Entscheidung. Mit der Veröffentlichung dieser Informationen stellt sich das Land Niedersachsen den Anforderungen der UVP-Änderungsrichtlinie 2014/52/EU vom 16. April 2014.

Zweck der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist es, die Auswirkungen von Vorhaben auf die Umwelt frühzeitig zu erkennen und ihre Ergebnisse bei der Entscheidung über die Zulassung eines Vorhabens zu berücksichtigen. Die UVP dient damit der wirksamen Umweltvorsorge.

Informationen zur Bauleitplanung werden im UVP-Portal auf Grundlage des Baugesetzbuchs, geändert durch das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt, bereit gestellt.



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