Vorhaben im Überblick

Negative Vorprüfungen

Deneke Autoverwertung GmbH Neustadt am Rübenberge

29.09.2023

Die Fa. Deneke Autoverwertung GmbH hat einen Antrag gemäß § 16 Abs. 1 i. V. m. § 19 BIm-SchG zur wesentlichen Änderung der Behandlungsanlage von Altfahrzeugen (Nr. 8.9.2 (V) des Anhangs 1 zur 4. BImSchV) gestellt. Die wesentliche Änderung der oben genannten Anlage um-fasst die Erhöhung der Lagerkapazität von Autowracks von 120 t auf 480 t (Nr. 8.12.3.2 (V) der Anlage 1 zur 4. BImSchV).

Verwertung und Beseitigung von Abfällen und sonstigen Stoffen
Negative Vorprüfungen

Neubau eines gemeinsamen Geh- und Radwegs im Zuge der K 315 zwischen Frielingen und Otternhagen (Stadt Garbsen und Stadt Neustadt)

29.09.2023

Die Planung umfasst im Wesentlichen den Um- bzw. Neubau eines gemeinsamen Geh-/Radweges im Zuge der Kreisstraße 315 (K 315) zwischen den Ortschaften Frielingen und Otternhagen in den Städten Garbsen und Neustadt am Rübenberge. Der Ausbaubereich des gemeinsamen Geh-/Radweges mit Anlage von Querungshilfen in beiden Ortsein-/ausfahrten erstreckt sich hierbei in Süd-Nord-Richtung über eine Gesamtlänge von rd. 4,238 km. Für den anbaufreien Bereich entlang der freien Strecke ist die Anlage eines 2,50 m breiten Geh-/Radweges in Asphaltbauweise vorgesehen. Der Trassenverlauf erstreckt sich ostseitig der Fahrbahn, im Wesentlichen hinter den bestehenden Entwässerungsgräben und -mulden, unter Einhaltung eines Mindestabstandes von 2,50 m zwischen Baumbestand und geplantem Baufeld. Kostenträger für den Um- bzw. Neubau des gemeinsamen Geh-/Radweges entlang der K 315 ist die Region Hannover.

Verkehrsvorhaben

Informationen

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Herzlich willkommen im UVP-Portal des Landes Niedersachsen!

In unserem Internet-Angebot können Sie sich über UVP-pflichtige Vorhaben unter Beteiligung niedersächsischer Behörden informieren, zum Beispiel über deren Verfahrensstand, Auslegungs- und Erörterungstermine, auszulegende Unterlagen, Berichte und Empfehlungen sowie die abschließende Entscheidung. Mit der Veröffentlichung dieser Informationen stellt sich das Land Niedersachsen den Anforderungen der UVP-Änderungsrichtlinie 2014/52/EU vom 16. April 2014.

Zweck der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist es, die Auswirkungen von Vorhaben auf die Umwelt frühzeitig zu erkennen und ihre Ergebnisse bei der Entscheidung über die Zulassung eines Vorhabens zu berücksichtigen. Die UVP dient damit der wirksamen Umweltvorsorge.

Informationen zur Bauleitplanung werden im UVP-Portal auf Grundlage des Baugesetzbuchs, geändert durch das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt, bereit gestellt.



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