Vorhaben im Überblick

Zulassungsverfahren

Erweiterung Windpark Helmstedt

28.11.2023

Die WP Helmstedter Revier I GmbH, Am Kraftwerk 1, 38372 Helmstedt/Büddenstedt hat beim Landkreis Helmstedt gemäß § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) einen Antrag auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von zwei Windenergieanlagen des Typs Siemens Gamesa SG 6.6-170 mit 165 m Nabenhöhe (Gesamthöhe 250 m) und je 6.600 kW Nennleistung in den Gemarkungen Helmstedt (Flur 62, Flurstück 1/18) und Neu-Büddenstedt (Flur 8, Flurstück 10/4) gestellt. Die Anlagen sollen voraussichtlich im vierten Quartal 2025 in Betrieb genommen werden.

Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie
Negative Vorprüfungen

Standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls für die wesentliche Änderung einer Biogasanlage in Wettrup

27.11.2023

Die Bioenergie Wilken-Keeve GmbH & Co. KG, Vorstraße 3, 49838 Wettrup, beantragt die wesentliche Änderung einer Biogasanlage durch die Errichtung und den Betrieb eines zusätzlichen Lagerbehälters (H: 8,40 m, D: 35 m, Volumen: 7.408 m³) mit Gasspeicher (1/3-Kugeldach), den Neubau eines Verladeplatzes sowie die Änderung der Inputstoffe. Die Gesamtanlage soll nach Vorhabenumsetzung eine Kapazität von 780 kW elektrische Leistung, 2.055 kW Feuerungswärmeleistung und max. 2,3 Mio. Nm³/a Rohbiogas haben. Das Vorhaben befindet sich in der Gemarkung Wettrup, Flur 5, Flurstücke 26/1 und 26/2. Für dieses Vorhaben war gemäß § 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 u. Abs. 4 UVPG i.V.m. Nr. 1.2.2.2 und Nr. 8.4.2.2 der Anlage 1 zum UVPG die Durchführung einer Standortbezogenen Vorprüfung des Einzelfalls erforderlich.

Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie
Verwertung und Beseitigung von Abfällen und sonstigen Stoffen

Informationen

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Herzlich willkommen im UVP-Portal des Landes Niedersachsen!

In unserem Internet-Angebot können Sie sich über UVP-pflichtige Vorhaben unter Beteiligung niedersächsischer Behörden informieren, zum Beispiel über deren Verfahrensstand, Auslegungs- und Erörterungstermine, auszulegende Unterlagen, Berichte und Empfehlungen sowie die abschließende Entscheidung. Mit der Veröffentlichung dieser Informationen stellt sich das Land Niedersachsen den Anforderungen der UVP-Änderungsrichtlinie 2014/52/EU vom 16. April 2014.

Zweck der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist es, die Auswirkungen von Vorhaben auf die Umwelt frühzeitig zu erkennen und ihre Ergebnisse bei der Entscheidung über die Zulassung eines Vorhabens zu berücksichtigen. Die UVP dient damit der wirksamen Umweltvorsorge.

Informationen zur Bauleitplanung werden im UVP-Portal auf Grundlage des Baugesetzbuchs, geändert durch das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt, bereit gestellt.



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