Vorhaben im Überblick

Negative Vorprüfungen

Errichtung und Betrieb von 3 Windenergieanlagen im WP Beckeln

13.12.2024

Standortbezogene Vorprüfung für die Errichtung und den Betrieb von 3 Windenergieanlagen im Windpark Beckeln

Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie
Zulassungsverfahren

Änderung einer Tierhaltungsanlage zu einer Mehrzweckanlage: Alternative Nutzung der vorhandenen Entenställe (27.200 Plätze) zur Biobruderhahnenhaltung (71.000 Plätze) und Erweiterung um Auslaufflächen (Gesamtkapazität: 32 Mastbullen, 27.200 Enten bzw. alternativ 71.000 Bruderhähne) in Werlte

13.12.2024

Herr Christian Krolage, Bockholter Straße 150, 49757 Werlte, beantragt nach § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) die Genehmigung für die wesentliche Änderung einer Tierhaltungsanlage zu einer Mehrzweckanlage zur Tierhaltung auf dem Grundstück Flur 4, Flurstück 119/7 der Gemarkung Bockholte. Bislang werden in der Anlage 27.200 Enten gehalten. Beantragt wird die alternative Haltung von 71.000 Bruderhähnen sowie die Erweiterung der Anlage um Auslaufflächen. Die Gesamtanlage hat danach eine Kapazität von 32 Rindern und 27.200 Enten bzw. 71.000 Bruderhähnen. Die geplante Anlage soll im Frühjahr 2025 in Betrieb genommen werden. Gemäß § 4 BImSchG in Verbindung mit § 1, § 2 Abs. 1 a.) des Anhangs 1 der 4. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen - 4. BImSchV) unterliegt das Vorhaben der Genehmigungspflicht. Für das o.a. Vorhaben besteht die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) gemäß § 7 Abs. 3 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Die dazu erforderlichen Unterlagen zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen des Vorhabens (UVP-Studie) wurden mit Datum vom 12.05.2024 vorgelegt.

Nahrungs-, Genuss- und Futtermittel, landwirtschaftliche Erzeugnisse

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Zweck der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist es, die Auswirkungen von Vorhaben auf die Umwelt frühzeitig zu erkennen und ihre Ergebnisse bei der Entscheidung über die Zulassung eines Vorhabens zu berücksichtigen. Die UVP dient damit der wirksamen Umweltvorsorge.

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