Vorhaben im Überblick

Zulassungsverfahren

Kommunale Nährstoffrückgewinnung Niedersachsen GmbH [KNRN]

25.09.2024

Die Kommunale Nährstoffrückgewinnung Niedersachsen GmbH (KNRN), Kanalstraße, 31137 Hildesheim hat beim Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt als zuständige Genehmigungsverfahren eine Genehmigung nach § 4 Abs. 1 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb einer Monoklärschlammverbrennungsanlage am Standort Kanalstraße, 31137 Hildesheim, Gem. Hildesheim, Flur 86, Flurstücke 12/10 und 5/8 beantragt. Der Antrag erstreckt sich auf die Errichtung folgender wesentlicher Anlagenteile und Nebeneinrichtungen einschließlich ihres Betriebes: • MKVA Hildesheim • Klärschlammlagerung / Logistikfläche • Klärschlammtrocknung • Logistikfläche (Umschlag) Für das Vorhaben ist nach § 9 i. V. m. § 5 und Nr. 8.1.1.2 Spalte 1 der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen. Einen UVP-Bericht gem. § 16 UVPG hat die Antragsstellerin vorgelegt.

Verwertung und Beseitigung von Abfällen und sonstigen Stoffen
Negative Vorprüfungen

Gewässerausbau im B-Plangebiet 54 "Baugebiet Seefeld"

24.09.2024

Die Gemeinde Stadland, Am Markt 1, 26935 Stadland hat gemäß § 68 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) in Verbindung mit § 108 Niedersächsisches Wassergesetz (NWG) einen Gewässerausbau im B-Plangebiet 54 "Baugebiet Seefeld" beantragt. Durch den Gewässerausbau wird die Beseitigung von 590 m² Graben, die Herstellung eines naturnahen Regenrückhaltebeckens, der Ausbau vorhandener Gräben sowie die Aufhebung vorhandener Grabenverrohrung in Stadland, Seefeld (Gemarkung Seefeld, Flur 14, Flurstück 60, 59, 65/2, 64) vorgenommen.

Wasserwirtschaftliche Vorhaben

Informationen

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Herzlich willkommen im UVP-Portal des Landes Niedersachsen!

In unserem Internet-Angebot können Sie sich über UVP-pflichtige Vorhaben unter Beteiligung niedersächsischer Behörden informieren, zum Beispiel über deren Verfahrensstand, Auslegungs- und Erörterungstermine, auszulegende Unterlagen, Berichte und Empfehlungen sowie die abschließende Entscheidung. Mit der Veröffentlichung dieser Informationen stellt sich das Land Niedersachsen den Anforderungen der UVP-Änderungsrichtlinie 2014/52/EU vom 16. April 2014.

Zweck der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist es, die Auswirkungen von Vorhaben auf die Umwelt frühzeitig zu erkennen und ihre Ergebnisse bei der Entscheidung über die Zulassung eines Vorhabens zu berücksichtigen. Die UVP dient damit der wirksamen Umweltvorsorge.

Informationen zur Bauleitplanung werden im UVP-Portal auf Grundlage des Baugesetzbuchs, geändert durch das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt, bereit gestellt.



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