Vorhaben im Überblick

Negative Vorprüfungen

Neubau eines Geh- und Radweges an der Kreisstraße 32

25.09.2023

Der Landkreis Osterholz plant den Neubau eines Geh- und Radweges sowie eines Gehweges an der Kreisstraße von km 0,966 – 2,247. Die Verkehrssituation für Fußgänger und Radfahrer wird durch die neue Verkehrsanlage wesentlich verbessert. Der Landkreis Osterholz hat als zuständige Planfeststellungsbehörde nach Prüfung anhand der Antragsunterlagen, eigener Ermittlungen und Stellungnahmen der Träger öffentlicher Be-lange festgestellt, dass für die geplante Maßnahme keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Ergänzend verweise ich auf das beigefügte Dokument.

Verkehrsvorhaben
Negative Vorprüfungen

Erneuerung des Radweges an der Kreisstraße 23

25.09.2023

Der Landkreis Osterholz plant die Erneuerung des Radweges an der Kreisstraße 23 von km 2,500 – 3,120. Der vorhandene Radweg wird auf einer von der Straße abgesetzten Teilstre-cke neu hergestellt und schließt dann über einen bereits vorhandenen Wirtschaftsweg wieder an die Kreisstraße 23 an. Der Landkreis Osterholz hat als zuständige Planfeststellungsbehörde nach Prüfung anhand der Antragsunterlagen, eigener Ermittlungen und Stellungnahmen der Träger öffentlicher Be-lange festgestellt, dass für die geplante Maßnahme keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Ergänzend verweise ich auf das beigefügte Dokument.

Verkehrsvorhaben

Informationen

Informationen

Herzlich willkommen im UVP-Portal des Landes Niedersachsen!

In unserem Internet-Angebot können Sie sich über UVP-pflichtige Vorhaben unter Beteiligung niedersächsischer Behörden informieren, zum Beispiel über deren Verfahrensstand, Auslegungs- und Erörterungstermine, auszulegende Unterlagen, Berichte und Empfehlungen sowie die abschließende Entscheidung. Mit der Veröffentlichung dieser Informationen stellt sich das Land Niedersachsen den Anforderungen der UVP-Änderungsrichtlinie 2014/52/EU vom 16. April 2014.

Zweck der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist es, die Auswirkungen von Vorhaben auf die Umwelt frühzeitig zu erkennen und ihre Ergebnisse bei der Entscheidung über die Zulassung eines Vorhabens zu berücksichtigen. Die UVP dient damit der wirksamen Umweltvorsorge.

Informationen zur Bauleitplanung werden im UVP-Portal auf Grundlage des Baugesetzbuchs, geändert durch das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt, bereit gestellt.



illu-map-boxes.svg