Vorhaben im Überblick

Negative Vorprüfungen

Planänderung gemäß § 76 VwVfG des Planfeststellungsbeschlusses zum Neubau eines Großschiffsliegeplatzes in Emden (Az.: 62025-817-006)

17.01.2025

Niedersachsen Ports GmbH & Co. KG - Niederlassung Emden – beabsichtigt, den mit Beschluss vom 30.08.2018 unter Berücksichtigung der Ergänzung vom 29.06.2020 festgestellten Plan für den Neubau eines Großschiffsliegeplatzes in Emden zwischen den bereits bestehenden Liegeplätzen Emskai und Emspier geringfügig zu ändern. Unter Berücksichtigung parallel laufender Planungen zur Tidesteuerung der Ems sowie eines möglichen zukünftigen Neubaus des Emskais seien im Zuge der Ausführungsplanung geringfügige Anpassungen der Kailinie, der Terminaloberfläche und der Liegewanne erforderlich geworden. Die Terminalfläche solle nunmehr an ihrem östlichen Ende, an der Grenze zum Emskai in Richtung Ems vorgezogen werden. Dadurch werde sich diese Fläche um ca. 640 m² vergrößern. Aus diesem Grund müsse sich die Ausrichtung der Liegewanne nunmehr an der neuen Kailinie orientieren, weshalb eine geringfügige Verschwenkung dieser notwendig werde. Zudem sei aufgrund der zu erwartenden Absenkungen des Tideniedrigwassers bei Realisierung der Tidesteuerung eine Vertiefung der Liegewanne erforderlich, die bereits im Rahmen des Neubaus zu berücksichtigen und entsprechend umzusetzen sei.

Wasserwirtschaftliche Vorhaben
Negative Vorprüfungen

Amphibienschutzanlage und Fahrbahnsanierung im Zuge der B 215 zwischen Haßbergen und Gandesbergen

17.01.2025

Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV), Geschäftsbereich Nienburg, Bismarckstr. 39, 31582 Nienburg, hat für das Vorhaben „Amphibienschutzanlage und Fahrbahnsanierung im Zuge der B 215 zwischen Haßbergen und Gandesbergen“ die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens nach § 17 Bundesfernstraßengesetz (FStrG) i.V.m. §§ 72 ff Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) beantragt.

Verkehrsvorhaben

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Herzlich willkommen im UVP-Portal des Landes Niedersachsen!

In unserem Internet-Angebot können Sie sich über UVP-pflichtige Vorhaben unter Beteiligung niedersächsischer Behörden informieren, zum Beispiel über deren Verfahrensstand, Auslegungs- und Erörterungstermine, auszulegende Unterlagen, Berichte und Empfehlungen sowie die abschließende Entscheidung. Mit der Veröffentlichung dieser Informationen stellt sich das Land Niedersachsen den Anforderungen der UVP-Änderungsrichtlinie 2014/52/EU vom 16. April 2014.

Zweck der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist es, die Auswirkungen von Vorhaben auf die Umwelt frühzeitig zu erkennen und ihre Ergebnisse bei der Entscheidung über die Zulassung eines Vorhabens zu berücksichtigen. Die UVP dient damit der wirksamen Umweltvorsorge.

Informationen zur Bauleitplanung werden im UVP-Portal auf Grundlage des Baugesetzbuchs, geändert durch das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt, bereit gestellt.



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