Vorhaben im Überblick

Negative Vorprüfungen

Sicherung der Energietransportleitungen 50 und 80 an der Hunte zwischen Dötlingen und Großenkneten: Befestigung einer Uferkante der Hunte in Höhe der Ortschaft Moorbek

26.07.2024

Die Gasunie GmbH beabsichtigt die Befestigung der Uferkante der Hunte für den sicheren Betrieb der Gasleitungen ETL 80 und ETL 50 im Bereich der Hunte zwischen Dötlingen und Großenkneten auf Höhe der Ortschaft Moorbeck. Um ein weiteres Zurückweichen der Uferkante in Richtung des Schutzstreifens der Energietransportleitungen (ETL) 50 (DN800) und 80 (DN600) zu verhindern, sind diese Instandhaltungsarbeiten zwingend erforderlich, insbesondere vor dem Hintergrund des aktuellen Hochwasserereignisses im Dezember 2023 und Januar 2024. Die Versorgungsfernleitungen dienen insgesamt der öffentlichen Gasversorgung und liegt dement-sprechend im öffentlichen Interesse. Daher sind diese Energieanlagen so zu betreiben, dass die tech-nische Sicherheit gewährleistet ist. Sonstige Interessen, die das öffentliche Interesse an dem vorzeiti-gen Beginn überwiegen könnten, sind nicht ersichtlich. Erosion durch wechselnde Wasserstände im Jahresverlauf trägt die Uferböschung der Hunte ab, so-dass sich der Flusslauf weiter nach Westen verschiebt und sich immer weiter dem Verlauf der Ener-gieleitungen nähert. In diesem Bereich des Flusslaufes sollen Erosionsmatten zur Ufersicherung eingebaut werden.

Wasserwirtschaftliche Vorhaben
Negative Vorprüfungen

Instandsetzung der Kaimauer im Fischereihafen CUX

26.07.2024

Die AFH Alte Fischereihafen Cuxhaven GmbH (“AFH”) plant eine umfassende Neugestaltung des Gesamtareals des bestehenden Alten Fischereihafens in Cuxhaven. Voraussetzung für die Neugestaltung des Hafenbereichs ist die Grundinstandsetzung der bestehenden Kaianlage im Alten Fischereihafen Cuxhaven. Gegenstand des wasserrechtlichen Zulassungsverfahren ist die die Ertüchtigung der Ufereinfassung durch Einbringen einer rückverankerten Spundwand. Die Errichtung der neuen vorgelagerten Uferbefestigung (Spundwand mit Verankerung und Hinterfüllung) auf einer Länge von ca. 1.050 m ist als Gewässerausbau nach § 67 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) einzustufen. Das wasserrechtliche Genehmigungsverfahren erfordert eine Umweltverträglichkeits-Vorprüfung. Von deren Ergebnis ist abhängig, ob ein Planfeststellungsverfahren oder ein Plangenehmigungsverfahren durchzuführen ist. Im Falle einer erforderlichen Plangenehmigung umfasst die Konzentrationswirkung der erforderlichen immissionsschutzrechtlichen Genehmigung nach § 13 BImSchG die wasserrechtliche Plangenehmigung für den Gewässerausbau umfassen.

Wasserwirtschaftliche Vorhaben
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Informationen

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Herzlich willkommen im UVP-Portal des Landes Niedersachsen!

In unserem Internet-Angebot können Sie sich über UVP-pflichtige Vorhaben unter Beteiligung niedersächsischer Behörden informieren, zum Beispiel über deren Verfahrensstand, Auslegungs- und Erörterungstermine, auszulegende Unterlagen, Berichte und Empfehlungen sowie die abschließende Entscheidung. Mit der Veröffentlichung dieser Informationen stellt sich das Land Niedersachsen den Anforderungen der UVP-Änderungsrichtlinie 2014/52/EU vom 16. April 2014.

Zweck der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist es, die Auswirkungen von Vorhaben auf die Umwelt frühzeitig zu erkennen und ihre Ergebnisse bei der Entscheidung über die Zulassung eines Vorhabens zu berücksichtigen. Die UVP dient damit der wirksamen Umweltvorsorge.

Informationen zur Bauleitplanung werden im UVP-Portal auf Grundlage des Baugesetzbuchs, geändert durch das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt, bereit gestellt.



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