Vorhaben im Überblick

Negative Vorprüfungen

Bekanntgabe gem. § 5 UVPG - Stiebel Eltron GmbH & Co. KG Holzminden

25.09.2023

Der Firma Stiebel Eltron GmbH & Co. KG, Dr.-Stiebel-Str. 33, 37603 Holzminden, wird aufgrund ihres Antrages vom 30.08.2022, zuletzt ergänzt durch Schreiben vom 06.06.2023, die Genehmi-gung zur wesentlichen Änderung einer PUR-Schäumanlage erteilt.

Lagerung von Stoffen und Gemischen
Zulassungsverfahren

Ersatzneubau der 110-kV-Freileitung Dinklage – Essen (Oldb.)

25.09.2023

Die Avacon Netz GmbH hat für das o. g. Vorhaben die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) bei der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Dezernat 41 - Planfeststellung, beantragt. Die vorliegende Planung umfasst den Ersatzneubau der 110-kV-Freileitung Dinklage – Essen (LH-14-087). Durch den Ersatzneubau wird die Systemanzahl (Stromkreise) von einem System auf zwei Systeme an der bestehenden Freileitung erhöht, um die Übertragungskapazität an der Bestandsleitung zu steigern .Dabei sollen sowohl die Beseilung als auch die Masten erneuert werden. Die Bestandsmasten sollen überwiegend standortgleich bzw. standortnah innerhalb der Bestandstrasse ersetzt werden. Darüber hinaus führt der Ersatzneubau zu einer Einsparung von neun Maststandorten, was kleinräumige Änderungen des Trassenverlaufs in diesen Bereichen nach sich zieht. Für das Vorhaben ist gemäß § 7 Abs. 1 UVPG in Verbindung mit Ziffer 19.1.2 der Anlage 1 zum UVPG eine allgemeine Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht durchzuführen. Ungeachtet des Ergebnisses der Vorprüfung des Einzelfalls (Einzelfalluntersuchung) wird eine Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß § 7 Abs. 3 UVPG durchgeführt. Die direkte Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung ist zweckmäßig.

Leitungsanlagen und vergleichbare Anlagen

Informationen

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Herzlich willkommen im UVP-Portal des Landes Niedersachsen!

In unserem Internet-Angebot können Sie sich über UVP-pflichtige Vorhaben unter Beteiligung niedersächsischer Behörden informieren, zum Beispiel über deren Verfahrensstand, Auslegungs- und Erörterungstermine, auszulegende Unterlagen, Berichte und Empfehlungen sowie die abschließende Entscheidung. Mit der Veröffentlichung dieser Informationen stellt sich das Land Niedersachsen den Anforderungen der UVP-Änderungsrichtlinie 2014/52/EU vom 16. April 2014.

Zweck der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist es, die Auswirkungen von Vorhaben auf die Umwelt frühzeitig zu erkennen und ihre Ergebnisse bei der Entscheidung über die Zulassung eines Vorhabens zu berücksichtigen. Die UVP dient damit der wirksamen Umweltvorsorge.

Informationen zur Bauleitplanung werden im UVP-Portal auf Grundlage des Baugesetzbuchs, geändert durch das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt, bereit gestellt.



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