Vorhaben im Überblick

Zulassungsverfahren

Planfeststellungsverfahren mit integrierter Umweltverträglichkeitsprüfung für die Herstellung eines Gewässers III. Ordnung im Zuge der Neuaufnahme eines Sandabbaus

20.09.2024

Die Firma Joh. Beeken GmbH & Co. KG, Inh. Magnus Beeken, Bösel, hat mit den einge-reichten Unterlagen beim Landkreis Oldenburg als zuständiger Planfeststellungsbehörde die wasserrechtliche Planfeststellung für die Herstellung eines Gewässers III. Ordnung im Rahmen eines Sandabbaus in der Gemeinde Hatten, Gemarkung Hatten, Hatterwüsting, Flur 3, Flurstücke 25/6, 32/4, 32/9, 33/3 und 36/2 gemäß § 68 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) beantragt. Die ca. 18,7 ha große Abbaustätte ist innerhalb der in der 46. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hatten ausgewiesenen Sonderbauflächen Bodenabbau vom 13.02.2008 gelegen. Auf den o. g. Flurstücken soll auf ca. 14,8 ha Sand im Nassabbauverfahren mit Freilegung des Grundwassers gewonnen werden.

Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie
Wasserwirtschaftliche Vorhaben
Negative Vorprüfungen

Grundwasserabsenkung zur Baumaßnahme Erschließung B-Plan Nr. 100 "Wacholderweg" in Langwedel-Daverden

19.09.2024

Die Fa. Koenen-Bau Immobilien GmbH hat die wasserrechtliche Erlaubnis für die Durchführung einer Grundwasserabsenkung auf dem genannten Grundstück beantragt. Die Antragstellerin beabsichtigt die bauzeitliche Durchführung einer Grundwasserabsenkung im Zusammenhang mit der Umsetzung des Bauvorhabens „Erschließung B-Plan Nr. 100 „Wacholderweg“ in Langwedel-Daverden“ (Herstellung der SW- und RW-Kanäle mittels Horizontalbrunnen/Drainagen). Es handelt sich hierbei um eine befristete Grundwasserabsenkung, mit einer Gesamtlaufzeit von ca. August 2024 bis Februar 2025. Die maximale Fördermenge beträgt 135.000 m². Die Ableitung des geförderten Wassers soll über den Berkelsmoorgraben erfolgen.

Wasserwirtschaftliche Vorhaben

Informationen

Informationen

Herzlich willkommen im UVP-Portal des Landes Niedersachsen!

In unserem Internet-Angebot können Sie sich über UVP-pflichtige Vorhaben unter Beteiligung niedersächsischer Behörden informieren, zum Beispiel über deren Verfahrensstand, Auslegungs- und Erörterungstermine, auszulegende Unterlagen, Berichte und Empfehlungen sowie die abschließende Entscheidung. Mit der Veröffentlichung dieser Informationen stellt sich das Land Niedersachsen den Anforderungen der UVP-Änderungsrichtlinie 2014/52/EU vom 16. April 2014.

Zweck der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist es, die Auswirkungen von Vorhaben auf die Umwelt frühzeitig zu erkennen und ihre Ergebnisse bei der Entscheidung über die Zulassung eines Vorhabens zu berücksichtigen. Die UVP dient damit der wirksamen Umweltvorsorge.

Informationen zur Bauleitplanung werden im UVP-Portal auf Grundlage des Baugesetzbuchs, geändert durch das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt, bereit gestellt.



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