Vorhaben im Überblick

Negative Vorprüfungen

Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls für die Erweiterung und Änderung einer Biogasanlage in Andervenne

09.12.2024

Die MW Bioenergie GmbH & Co. KG, Deeterhok 3b, 49832 Andervenne, plant die Erweiterung und Änderung einer Biogasanlage durch den Neubau eines Gärrestlagers, einer Mistlagerhalle, eines Feststoffeintrages mit Vorbehandlung und einer Gasaufbereitung mit einer Notgasfackel, die Standortverschiebung des Schwefelsäuretankes und Abfüllplatzes (PE-Wanne), die Nutzungsänderung eines Nachgärers zum Fermenter und die Änderung der Inputstoffe, die Erweiterung der Wallanlage, die Standortverschiebung und Errichtung einer Sickermulde sowie die Errichtung eines Löschwasserbrunnens an einer bestehenden Biogasanlage. Die Gesamtanlage soll nach Vorhabenumsetzung eine Kapazität von 1.209 kW elektrische Leistung, 2.990,4 kW Feuerungswärmeleistung und 4.119.500 Nm³/a Rohbiogas haben. Das geplante Vorhaben befindet sich in der Gemarkung Andervenne, Flur 38, Flurstücke 17/1, 24/3, 24/4 und 25/1. Für dieses Vorhaben war gemäß § 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 u. Abs. 4 UVPG i.V.m. Nr. 8.4.2.1 der Anlage 1 zum UVPG die Durchführung einer Allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls erforderlich.

Verwertung und Beseitigung von Abfällen und sonstigen Stoffen
Negative Vorprüfungen

Änderung Biogasanlage, Willibald Peters, Friesoythe-Ellerbrock

06.12.2024

Erweiterung und Änderung einer Biogasanlage -Änderung der Gasdächer/Erhöhung der Gaslagerkapazität -Inputänderung -Änderung der Gärrestmenge -Errichtung und Betrieb eines Feststoffeintrages -Errichtung und Betrieb eines Heißwasser-Lagertanks -Änderung der befestigten Flächen

Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie
Verwertung und Beseitigung von Abfällen und sonstigen Stoffen
Lagerung von Stoffen und Gemischen

Informationen

Informationen

Herzlich willkommen im UVP-Portal des Landes Niedersachsen!

In unserem Internet-Angebot können Sie sich über UVP-pflichtige Vorhaben unter Beteiligung niedersächsischer Behörden informieren, zum Beispiel über deren Verfahrensstand, Auslegungs- und Erörterungstermine, auszulegende Unterlagen, Berichte und Empfehlungen sowie die abschließende Entscheidung. Mit der Veröffentlichung dieser Informationen stellt sich das Land Niedersachsen den Anforderungen der UVP-Änderungsrichtlinie 2014/52/EU vom 16. April 2014.

Zweck der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist es, die Auswirkungen von Vorhaben auf die Umwelt frühzeitig zu erkennen und ihre Ergebnisse bei der Entscheidung über die Zulassung eines Vorhabens zu berücksichtigen. Die UVP dient damit der wirksamen Umweltvorsorge.

Informationen zur Bauleitplanung werden im UVP-Portal auf Grundlage des Baugesetzbuchs, geändert durch das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt, bereit gestellt.



illu-map-boxes.svg