Vorhaben im Überblick

Negative Vorprüfungen

Änderung der WEA Nr. 03, 04, 07, 10, 11, 13, 14, 15, 16 und 17 - schalloptimierter Nachtbetrieb

04.12.2024

Die enercity Windpark Groß Eilstorf GmbH c/o enercity Erneuerbare GmbH hat am 04.11.2024 die wesentliche Änderung nach § 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in der derzeit geltenden Fassung beantragt. Der Standort der Anlage ist das Grundstück in der Gemarkung Groß Eilstorf 2-123/1, 2-127/2, 2-135/1, 5-5/1, 5-8/3, 5-10/1, 5-137/6, 5-149/9, 5-160/7, 5-181/1, 5-205/4, 5-222/4, 5-226/4, 5-227/5, 5-233/4, 6-8/1, Altenwahlingen 3-443/190. Die wesentliche Änderung umfasst die Änderung des schalloptimierten Nachbetriebs der Windenergieanlagen Nr. 03, 04, 07, 10, 11, 13, 14, 15, 16 und 17.

Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie
Negative Vorprüfungen

EWD Benli Recycling GmbH & Co. KG

04.12.2024

Schiffsrecycling am Standort der Emder Werft und Dock GmbH - die Einrichtung der vorhandenen Werft für die Demontage von Altschiffen (Marine- und Behördenschiffe, Binnenschiffe, Küstenschiffe und alle Seeschiffe kleiner 500 Bruttoraumzahl)

Stahl, Eisen und sonstige Metalle einschließlich Verarbeitung
Verwertung und Beseitigung von Abfällen und sonstigen Stoffen
Verwertung und Beseitigung von Abfällen und sonstigen Stoffen

Informationen

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Herzlich willkommen im UVP-Portal des Landes Niedersachsen!

In unserem Internet-Angebot können Sie sich über UVP-pflichtige Vorhaben unter Beteiligung niedersächsischer Behörden informieren, zum Beispiel über deren Verfahrensstand, Auslegungs- und Erörterungstermine, auszulegende Unterlagen, Berichte und Empfehlungen sowie die abschließende Entscheidung. Mit der Veröffentlichung dieser Informationen stellt sich das Land Niedersachsen den Anforderungen der UVP-Änderungsrichtlinie 2014/52/EU vom 16. April 2014.

Zweck der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist es, die Auswirkungen von Vorhaben auf die Umwelt frühzeitig zu erkennen und ihre Ergebnisse bei der Entscheidung über die Zulassung eines Vorhabens zu berücksichtigen. Die UVP dient damit der wirksamen Umweltvorsorge.

Informationen zur Bauleitplanung werden im UVP-Portal auf Grundlage des Baugesetzbuchs, geändert durch das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt, bereit gestellt.



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