Vorhaben im Überblick

Negative Vorprüfungen

110-/380-kV Höchstspannungsleitung Wehrendorf-Gütersloh (EnLAG, Vorhaben 16) Abschnitt: Abschnitt: Pkt. Königsholz (Landesgrenze NRW/NDS) – UA Lüstringen: 4. Planänderung nach Beschluss

04.11.2024

Das Planfeststellungsverfahren für den Genehmigungsabschnitt 3 wurde von der Vorhabenträgerin bei der zuständigen Planfeststellungbehörde, der Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau, gem. § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) am 08.06.2022 beantragt. In der Zeit vom 04.07.2022 bis zum 03.08.2022 wurden unter dem Titel „380-kV-Leitung EnLAG16, Abschnitt 3, Umspannanlage Lüstringen bis Punkt Königsholz“ der Plan und die Antragsunterlagen zur allgemeinen Einsicht ausgelegt. Vom 17.-19.10.2023 wurde ein mehrtägiger Erörterungstermin durchgeführt. Der Planfeststellungsbeschluss wurde der Vorhabenträgerin am 31.07.2024 zugestellt und erlangte somit seine Wirksamkeit. Die öffentliche Auslegung fand vom 31.07.2024 bis einschließlich 13.08.2024 statt. Aus Gründen der Netzstabilität wurde der GA 3 prioritär von der Landesgrenze bis zur UA Lüstringen durchgeplant, um eine Leitungsverbindung zwischen Gütersloh und Osnabrück auch für den Fall einer Verzögerung des GA 4 sicherstellen zu können. Die Amprion GmbH als Vorhabenträgerin plant mit dem Genehmigungsabschnitt 3 den Bau und Betrieb der 110/380-kV Höchstspannungsleitung zwischen Pkt. Königsholz (Landesgrenze NRW/NDS) und der UA Lüstringen. Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens wurden dazu insgesamt acht Maßnahmen bzw. Maßnahmenbündel beantragt. Die nachfolgenden Änderungen beziehen sich dabei ausschließlich auf die Maßnahme III, Bl. 4252, Neubau des 380-kV-Erdkabels zwischen der KÜS-Steingraben und der UA Lüstringen. Die 4. Planänderung vor Fertigstellung umfasst die folgenden Plangegenstände: • Geringfügige Änderung der Zuwegung zu den Masten 63 und 64 der Bl. 4210 sowie der Rückbaumasten 76 bis 78 der Bl. 2310 Bei der gegenständlichen Änderung handelt es sich aus Sicht der Vorhabenträgerin um eine Planänderung vor Fertigstellung des Vorhabens von unwesentlicher Bedeutung gem. § 76 Abs. 2 VwVfG. Die planfestgestellte 380-kV Höchstspannungsverbindung ist derzeitig weder errichtet noch in Betrieb genommen und somit noch nicht fertiggestellt. Der Planfeststellungsbeschluss erlangte am 31.07.2024 seine Wirksamkeit. Die Voraussetzungen des § 76 Abs. 2 VwVfG sind vorliegend erfüllt, da Belange anderer nicht berührt werden.

Leitungsanlagen und vergleichbare Anlagen
Negative Vorprüfungen

Ersatzneubau der Talbrücke Oesede im Zuge der B 51 in Georgsmarienhütte

04.11.2024

Bei dem Vorhaben handelt es sich um den Ersatzneubau der Talbrücke Oesede im Zuge der B 51 in Georgsmarienhütte.

Verkehrsvorhaben

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In unserem Internet-Angebot können Sie sich über UVP-pflichtige Vorhaben unter Beteiligung niedersächsischer Behörden informieren, zum Beispiel über deren Verfahrensstand, Auslegungs- und Erörterungstermine, auszulegende Unterlagen, Berichte und Empfehlungen sowie die abschließende Entscheidung. Mit der Veröffentlichung dieser Informationen stellt sich das Land Niedersachsen den Anforderungen der UVP-Änderungsrichtlinie 2014/52/EU vom 16. April 2014.

Zweck der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist es, die Auswirkungen von Vorhaben auf die Umwelt frühzeitig zu erkennen und ihre Ergebnisse bei der Entscheidung über die Zulassung eines Vorhabens zu berücksichtigen. Die UVP dient damit der wirksamen Umweltvorsorge.

Informationen zur Bauleitplanung werden im UVP-Portal auf Grundlage des Baugesetzbuchs, geändert durch das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt, bereit gestellt.



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