Vorhaben im Überblick

Negative Vorprüfungen

Grundwasserabsenkung Sanierung Lüninghauser Straße

02.10.2024

- Erlaubte Absenkmenge: max. 12.000 m³ - Einleitung in ein oberirdisches Gewässer III. Ordnung mit max. 7,1 l/s - Zeitliche Befristung der Absenkung auf 11 Tage Die Untere Wasserbehörde des Landkreises Osterholz hat als zuständige Behörde nach Prüfung anhand der Antragsunterlagen und eigener Ermittlungen festgestellt, dass für die geplante Maßnahme keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Ergänzend verweise ich auf das beigefügte Dokument.

Wasserwirtschaftliche Vorhaben
Negative Vorprüfungen

Grundwasserförderung zur landwirtschaftlichen Beregnung

02.10.2024

- 4 Brunnen (B3-B6) mit einer gemeinsamen Entnahmemenge von max. 5.287 m³/Jahr - Je Brunnen max. Fördermenge von 80 m³/h - Beregnung landwirtschaftlicher Flächen (Fruchtfolge mit Speisekartoffeln, Winterdinkel und Hafer) Die Untere Wasserbehörde des Landkreises Osterholz hat als zuständige Behörde nach Prüfung anhand der Antragsunterlagen, eigener Ermittlungen festgestellt, dass für die geplante Maßnahme keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Ergänzend verweise ich auf das beigefügte Dokument.

Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie
Wasserwirtschaftliche Vorhaben

Informationen

Informationen

Herzlich willkommen im UVP-Portal des Landes Niedersachsen!

In unserem Internet-Angebot können Sie sich über UVP-pflichtige Vorhaben unter Beteiligung niedersächsischer Behörden informieren, zum Beispiel über deren Verfahrensstand, Auslegungs- und Erörterungstermine, auszulegende Unterlagen, Berichte und Empfehlungen sowie die abschließende Entscheidung. Mit der Veröffentlichung dieser Informationen stellt sich das Land Niedersachsen den Anforderungen der UVP-Änderungsrichtlinie 2014/52/EU vom 16. April 2014.

Zweck der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist es, die Auswirkungen von Vorhaben auf die Umwelt frühzeitig zu erkennen und ihre Ergebnisse bei der Entscheidung über die Zulassung eines Vorhabens zu berücksichtigen. Die UVP dient damit der wirksamen Umweltvorsorge.

Informationen zur Bauleitplanung werden im UVP-Portal auf Grundlage des Baugesetzbuchs, geändert durch das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt, bereit gestellt.



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