Vorhaben im Überblick

Negative Vorprüfungen

Neubau eines Radweges im Zuge der Kreisstraße 101 (K 101) zwischen der Bundesstraße 51 (B 51) in Drentwede und Heiligenloh, Samtgemeinde Barnstorf und Stadt Twistringen, Landkreis Diepholz

15.01.2025

Die Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV), Geschäftsbereich Nienburg, Bismarckstraße 39, 31582 Nienburg/Weser, plant im Auftrag des Landkreises Diepholz, Fachdienst Umwelt und Straße, Niedersachsenstraße 2, 49356 Diepholz, den Neubau eines Radweges im Zuge der Kreisstraße 101 (K 101) zwischen Drentwede in der Samtgemeinde Barnstorf und Heiligenloh in der Stadt Twistringen im Landkreis Diepholz. Die Baustrecke hat eine Länge von ca. 2.483 Metern. Sie beginnt am Knoten der K 101 mit der B 51 in Drentwede und endet am Ortseingang von Heiligenloh im Bereich der Einmündung „Vor Harms Holt. Für den Radweg ist eine Regelbreite 2,50 Metern vorgesehen. Er wird auf der Westseite der K 101, außerorts abgesetzt durch einen 1,75 Meter breiten Trennstreifen bzw. Rasenmulden, parallel zur Fahrbahn geführt.

Verkehrsvorhaben
Negative Vorprüfungen

Änderung der wasserrechtlichen Erlaubnis zum Zwecke der Grundwasserförderung für die Trink- und Brauchwasserversorgung

15.01.2025

Die BMI Deutschland Group GmbH plant die Bohrung eines Ersatzbrunnens für den auf dem Betriebsgelände liegenden Grundwasserbrunnen 7156. Der alte Brunnen ist versandet und daher nicht mehr nutzbar. Der Ersatzbrunnen soll weiterhin zu Trink- und Brauchwasserzwecken des Betriebs dienen. Auf dem Betriebsgelände befindet sich noch ein weiterer Grundwasserbrunnen, welcher weiterhin zu Brauchwasserzwecken genutzt werden soll. Die Grundwasserförderung ist derzeit in einer gemeinsamen Erlaubnis für eine gesamt Entnahmemenge beider Brunnen von 50.000 m³/a geregelt. Die wasserrechtliche Erlaubnis wurde am 13.09.2017 erteilt und ist noch bis zum 31.12.2032 gültig. Die BMI Deutschland Group GmbH beantragt die Änderung der wasserrechtlichen Erlaubnis bzgl. des Ersatzbrunnens nach § 8 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i.V.m. § 9 Abs. 1 Nr. 5 WHG.

Wasserwirtschaftliche Vorhaben

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Herzlich willkommen im UVP-Portal des Landes Niedersachsen!

In unserem Internet-Angebot können Sie sich über UVP-pflichtige Vorhaben unter Beteiligung niedersächsischer Behörden informieren, zum Beispiel über deren Verfahrensstand, Auslegungs- und Erörterungstermine, auszulegende Unterlagen, Berichte und Empfehlungen sowie die abschließende Entscheidung. Mit der Veröffentlichung dieser Informationen stellt sich das Land Niedersachsen den Anforderungen der UVP-Änderungsrichtlinie 2014/52/EU vom 16. April 2014.

Zweck der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist es, die Auswirkungen von Vorhaben auf die Umwelt frühzeitig zu erkennen und ihre Ergebnisse bei der Entscheidung über die Zulassung eines Vorhabens zu berücksichtigen. Die UVP dient damit der wirksamen Umweltvorsorge.

Informationen zur Bauleitplanung werden im UVP-Portal auf Grundlage des Baugesetzbuchs, geändert durch das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt, bereit gestellt.



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