Vorhaben im Überblick

Negative Vorprüfungen

Bekanntgabe gem. § 5 UVPG - Errichtung einer Tierhaltungsanlage (Hähnchenmast) in Langwedel-Etelsen

17.01.2025

Herr Sebastian Hermann Ernst hat die Erteilung einer Baugenehmigung für den Neubau eines Hähnchenmaststalles mit 29.900 Tierplätzen beantragt (§ 70 NBauO). Standort der Anlage ist das Grundstück Hustedter Straße, Gemarkung Etelsen, Flur 7, Flurstück 12/1 im Außenbereich von Langwedel-Etelsen. Für das baugenehmigungspflichtige Vorhaben ist eine Kumulierung mit einer bestehenden Anlage derselben Art zu berücksichtigen.

Nahrungs-, Genuss- und Futtermittel, landwirtschaftliche Erzeugnisse
Zulassungsverfahren

Planfeststellungsverfahren für die Energietransportleitung „ETL 182 Elbe-Süd nach Achim“ der Gasunie Deutschland Transport Services GmbH

17.01.2025

Die Fa. Gasunie Deutschland Transport Services GmbH (GUD) mit Sitz in Hannover plant die Errichtung und den Betrieb einer Energietransportleitung unter dem Projektnamen „ETL 182 Elbe-Süd nach Achim“ und hat gem. § 43 Abs. 1 Nr. 5 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) die Zulassung der Leitung bei der Planfeststellungsbehörde, dem Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG), beantragt. Antragsgegenstand im Planfeststellungsverfahren sind die Errichtung und der Betrieb der Leitung. Das Vorhaben umfasst auch alle bauzeitlich erforderlichen Flächen und Anlagen sowie die für den Betrieb erforderliche dauerhafte Sicherung eines 12 m breiten Schutzstreifens (jeweils 6 m beidseitig der Rohrachse) und die Gewährleistung entsprechender Betriebszufahrten. Die etwa 86,9 km lange Leitung soll mit einem Durchmesser von DN 1400, einem maximalen Betriebsdruck von 84 bar und einer Verlegetiefe von mindestens einem Meter errichtet werden. Die Verlegung erfolgt weitgehend in Grabenbauweise, stellenweise auch durch geschlossene Verlegung, die eine Beanspruchung der Oberfläche vermeidet. Die Inbetriebnahme der Leitung ist für Ende des Jahres 2027 geplant. Durch das Vorhaben betroffen sind der Flecken Ottersberg, die Gemeinde Oyten, die Hansestadt Stade, die Samtgemeinden Fredenbeck, Harsefeld, Horneburg, Lühe, Selsingen und Tarmstedt sowie die Stadt Achim. Weiter sind die Gemeinde Neuenkirchen, die Samtgemeinden Fintel und Nordkehdingen sowie die Städte Buxtehude, Schneverdingen und Visselhövede durch trassenferne Kompensationsmaßnahmen betroffen. Für das Vorhaben besteht die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG). Die Antragsunterlagen enthalten unter anderem einen Erläuterungsbericht, Bauanträge für die Stationen, Anträge auf wasserrechtliche Erlaubnisse und Genehmigungen zum Gewässerausbau, Anträge auf Ausnahmen und Befreiungen von naturschutzrechtlichen Ge- und Verboten, einen forstrechtlichen Antrag auf Waldumwandlungen, einen UVP-Bericht, einen Landschaftspflegerischen Begleitplan, Natura 2000-Verträglichkeitsstudien sowie Unterlagen zum Artenschutz, Bodenschutz, Gewässerschutz (Wasserrahmenrichtlinie) und Immissionsschutz. Die Auslegung der Antragsunterlagen erfolgt gemäß § 43a EnWG i.V.m. § 73 Abs. 2 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) in elektronischer Form. Die Planunterlagen können vom 27.01.2025 bis zum 26.02.2025 im Internet eingesehen werden. Einwendungen und Stellungnahmen können bis zum 26.03.2025 angegeben werden Weitere Informationen können dem Bekanntmachungstext entnommen werden.

Leitungsanlagen und vergleichbare Anlagen

Informationen

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Herzlich willkommen im UVP-Portal des Landes Niedersachsen!

In unserem Internet-Angebot können Sie sich über UVP-pflichtige Vorhaben unter Beteiligung niedersächsischer Behörden informieren, zum Beispiel über deren Verfahrensstand, Auslegungs- und Erörterungstermine, auszulegende Unterlagen, Berichte und Empfehlungen sowie die abschließende Entscheidung. Mit der Veröffentlichung dieser Informationen stellt sich das Land Niedersachsen den Anforderungen der UVP-Änderungsrichtlinie 2014/52/EU vom 16. April 2014.

Zweck der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist es, die Auswirkungen von Vorhaben auf die Umwelt frühzeitig zu erkennen und ihre Ergebnisse bei der Entscheidung über die Zulassung eines Vorhabens zu berücksichtigen. Die UVP dient damit der wirksamen Umweltvorsorge.

Informationen zur Bauleitplanung werden im UVP-Portal auf Grundlage des Baugesetzbuchs, geändert durch das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt, bereit gestellt.



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