Vorhaben im Überblick

Zulassungsverfahren

Fahrbahn- und Radwegverbreiterung der K 307 und K 351 sowie Deicherhöhung im Zuge der K 307 in der Gemeinde Barßel

13.11.2024

Die Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Geschäftsbereich Lingen, hat mit Schreiben vom 16.10.2024 die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens für den Ausbau der K 307 und K 351 in der Gemeinde Barßel beim Landkreis Cloppenburg gestellt. Die Fahrbahn- und Radwegverbreiterung ist an der K 307 zwischen der Schleuse Osterhausen (K145) und der L 829 in der OD Barßel geplant. Hierin enthalten ist ein Ausbau der Ortsdurchfahrt im Zuge der K 307 in Barßel. Die Fahrbahn der K 351 sowie der bestehende Radweg an der K 351 sollen auf der Strecke von der Landkreisgrenze Leer (K 61) bis zur Mündung in die K 307 verbreitert werden. Auf einem Teilstück von ca. 150 m Länge von der Brücke über den Dreyschloot bis zur Kreisgrenze Leer soll der Radweg an der K 351 neu gebaut werden. Beide Fahrbahnen sollen von aktuell ca. 4,50 m bis 5,10 m auf eine Breite von 6,00 m ausgebaut werden. Die Radwege sollen von etwas 1,80 m auf eine Breite von 2,50 m ausgebaut bzw. neugebaut werden. Die Verbreiterung erfolgt auf der Grundlage der Richtlinien für die Anlage von Landstraßen (RAL, Ausgabe 2012) mit einem Querschnitt RQ 9 und plangleichen Knotenpunkten. Weiterhin ist eine Erhöhung des Deiches, auf dem die K 307 teilweise verläuft, von max. 0,5 m Höhe vorgesehen. Dies betrifft den Streckenabschnitt der K 307 von Abschnitt 20, Station 0+850 bis ca. Station 3+500. Ferner ist der barrierefreie Ausbau der beiden vorhandenen Bushaltestellen "Roggenberg/Ackermann" und "Deichstraße" vorgesehen, wobei die Bushaltestelle "Deichstraße" auf Grund der besseren Befahrbarkeit sowie Sichtbarkeit in die Gerade bei Bau-km 3+420 verschoben wird. Durch den Ausbau wird die Anpassung der Entwässerungsgräben und Mulden sowie die Herstellung neuer Grabensysteme erforderlich, ebenso wie die Anpassung der Zufahrten. Für das Vorhaben wurde gemäß § 2 und Nr. 5 der Anlage 1 des Niedersächsischen Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (NUVPG) i. V. m. § 9 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls durchgeführt. Die Vorprüfung hat ergeben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich ist.

Verkehrsvorhaben
Negative Vorprüfungen

Ersatzneubau 110-kV-Hochspannungsfreileitung Pkt. Salzbergen-Nordhorn, Bauleitnummer 1017, im Abschnitt UA Schüttorf-Quendorf

13.11.2024

Die Westnetz GmbH beabsichtigt den Ersatz der bestehenden 110-kV-Freileitung zwischen der Umspannanlage in Schüttorf und dem Punkt Quendorf. Die bestehende Freileitung (Bauleitnummer 0052) ist im Jahr 1926 errichtet worden und auf Grund ihres Alters für einen langfristigen Betrieb nicht mehr geeignet. Sie soll zur langfristigen Sicherstellung der Stromversorgung in der Region als Bauleitnummer 1017 nach dem aktuellen Stand der Technik neugebaut werden. Im Januar 2020 wurde durch den Antragsteller die 1. und im März 2024 die 2. Planänderung bei der inzwischen zuständigen Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Dezernat 41, Göttinger Chaussee 76 A, 30453 Hannover eingereicht. Durch die 2. Planänderung wurden die ursprünglichen Planfeststellungsunterlagen komplett ersetzt und die Bestandteile der 1. Planänderung in diese Unterlagen integriert. Der ursprünglich etwa vier Kilometer lange Planungsabschnitt zwischen der UA Schüttorf und dem Pkt. Quendorf, der vollständig als 110-kV-Freileitungsersatzneubau geplant war, wird durch die 2. Planänderung auf zwei voneinander getrennte Freileitungsabschnitte (Mast Nr. 23 bis Nr. 25 und Mast Nr. 32 bis 37) beschränkt, die zusammen rund 2,3 Kilometer lang sind.

Leitungsanlagen und vergleichbare Anlagen

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Herzlich willkommen im UVP-Portal des Landes Niedersachsen!

In unserem Internet-Angebot können Sie sich über UVP-pflichtige Vorhaben unter Beteiligung niedersächsischer Behörden informieren, zum Beispiel über deren Verfahrensstand, Auslegungs- und Erörterungstermine, auszulegende Unterlagen, Berichte und Empfehlungen sowie die abschließende Entscheidung. Mit der Veröffentlichung dieser Informationen stellt sich das Land Niedersachsen den Anforderungen der UVP-Änderungsrichtlinie 2014/52/EU vom 16. April 2014.

Zweck der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist es, die Auswirkungen von Vorhaben auf die Umwelt frühzeitig zu erkennen und ihre Ergebnisse bei der Entscheidung über die Zulassung eines Vorhabens zu berücksichtigen. Die UVP dient damit der wirksamen Umweltvorsorge.

Informationen zur Bauleitplanung werden im UVP-Portal auf Grundlage des Baugesetzbuchs, geändert durch das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt, bereit gestellt.



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