Vorhaben im Überblick

Zulassungsverfahren

Umweltverträglichkeitsprüfung für die Herstellung eines Gewässers III. Ordnung als Folge der Sandgewinnung in Surwold

14.02.2025

Die Emsländer Baustoffwerke GmbH & Co. KG, Rakener Straße 18, 49733 Haren (Ems), beantragt die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens nach § 68 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) vom 31.07.2009 (BGBl. S. 2585) i. V. m. §§ 72 ff. des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) vom 23.01.2003 (BGBl. I S. 102), zur Herstellung eines Gewässers dritter Ordnung als Folge der Sandgewinnung in der Gemeinde Surwold. Das Vorhaben unterliegt der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß § 2 Abs. 1 und 2 des Niedersächsischen Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (NUVPG) i. V. m. Nr. 1 a der Anlage 1 zum NUVPG. Der dazu erforderliche Bericht zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen des Vorhabens (UVP-Bericht vom 05.07.2024) wurde vorgelegt.

Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie
Zulassungsverfahren

Bekanntgabe nach § 9 UVPG; Änderungsantrag gem. § BImSchG: Neubau von 2 Hähnchenmastställen (2775-21)

14.02.2025

Bislang wird auf der Hofstelle Hähnchenmast betrieben (insgesamt 84.000 Hähnchenmastplätze). Es wird nun die immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung zum Neubau zwei weiterer Hähnchenmastställe mit jeweils 42.000 Plätzen (BE 5 und BE 6) einschließlich Abluftturm mit Einbau eines DLG-zertifizierten Abluftwäschers und zwei Schmutzwasser-Auffangbehältern mit je 10m³ Inhalt (BE 9) beantragt. Außerdem wird eine immissionsschutz-rechtliche Genehmigung für die Aufstellung von vier Futtermittelsilos (je 40m³) (BE 8) und die Vergrößerung des Abluftturms an den vorhandenen zwei Stalleinheiten mit Einbau eines DLG- zertifizierten Abluftwäschers einschließlich zwei Schmutzwasser-Auffangbehältern mit je 10m³ Inhalt (BE 9) beantragt. Das Vorhaben soll an folgenden Standorten errichtet werden: Gemeinde Bohmte, Gemarkung Bohmte, Flur 27, Flurstücke 58 und 59. Gemäß § 16 des Bundes-lmmissionsschutzgesetzes (BlmSchG) in der Neufassung vom 17.05.2013 (BGBI. I S. 1275) in der z. Zt. geltenden Fassung und der lfd. Nr. 7.1.3.1 des Anhangs Nr. 1 der 4. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen – 4. BImSchV) in der Fassung vom 31.05.2017 bedarf die Änderung der Lage, der Beschaffenheit oder des Betriebs einer genehmigungsbedürftigen Anlage einer Genehmigung, wenn durch die Änderung nachteilige Auswirkungen hervorgerufen werden können und diese für die Prüfung nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 erheblich sein können.

Nahrungs-, Genuss- und Futtermittel, landwirtschaftliche Erzeugnisse

Informationen

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Herzlich willkommen im UVP-Portal des Landes Niedersachsen!

In unserem Internet-Angebot können Sie sich über UVP-pflichtige Vorhaben unter Beteiligung niedersächsischer Behörden informieren, zum Beispiel über deren Verfahrensstand, Auslegungs- und Erörterungstermine, auszulegende Unterlagen, Berichte und Empfehlungen sowie die abschließende Entscheidung. Mit der Veröffentlichung dieser Informationen stellt sich das Land Niedersachsen den Anforderungen der UVP-Änderungsrichtlinie 2014/52/EU vom 16. April 2014.

Zweck der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist es, die Auswirkungen von Vorhaben auf die Umwelt frühzeitig zu erkennen und ihre Ergebnisse bei der Entscheidung über die Zulassung eines Vorhabens zu berücksichtigen. Die UVP dient damit der wirksamen Umweltvorsorge.

Informationen zur Bauleitplanung werden im UVP-Portal auf Grundlage des Baugesetzbuchs, geändert durch das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt, bereit gestellt.



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