Vorhaben im Überblick

Zulassungsverfahren

Leitungseinführung Umspannanlage Merzen

24.03.2023

Planfeststellungsverfahren für den Neubau und den Betrieb der Bl. 4132 Pkt. Merzen – Westerkappeln (110-kV, 220-kV, 380-kV), der Bl. 4583 Hanekenfähr - Pkt. Merzen (110-kV, 380-kV) und der Bl. 4584 Pkt. Merzen – Wehrendorf (110-kV, 220-kV, 380-kV) sowie der notwendigen Kabelverbindungen zur Leitungseinführung in die Umspann- und Schaltanlage Merzen Die Amprion GmbH, Robert-Schumann-Str. 7, 44263 Dortmund (Vorhabenträgerin) hat für das o. g. Vorhaben die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) in Verbindung mit den §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) bei der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV), Dezernat 41 „Planfeststellung“, Göttinger Chaussee 76 A, 30453 Hannover, beantragt. Aufgrund der zunehmenden Einspeisungen von dezentral erzeugtem Strom aus erneuerbaren Energien in der Region nördlicher Landkreis Osnabrück stößt das vorhandene 110-kV-Hochspannungsnetz an seine Kapazitätsgrenzen. Diese Tatsache wird dadurch verstärkt, dass zukünftig die Erzeugung von Strom durch erneuerbare Energien zunehmen wird, bei fehlender Lastabnahme in der Region. Das bedingt die Transformation des Stroms im Verteilnetz – hier 110-kV – auf eine höhere Spannungsebene – hier 380-kV – um diesen so in die weiter entfernten Lastzentren abführen zu können. Andernfalls wären Abschaltungen der betreffenden Windenergieanlagen bei bestehender Vergütung basierend auf dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) die Folge. Der entsprechende Netzengpass wurde bereits von der Westnetz GmbH veröffentlicht. Da die Übertragungsnetzbetreiber wie die Amprion GmbH und Verteilnetzbetreiber wie die Westnetz GmbH gesetzlich dazu verpflichtet sind, identifizierte Netzengpässe schnellstmöglich zu beseitigen, ist die Errichtung einer 110-kV-Schalt- und Umspannanlage rund 1,5 km südlich von Merzen und der Bau einer 380 kV-Schalt- und Umspannanlage angrenzend an die geplante 110-kV-Schalt- und Umspannanlage, die im Folgenden als UA Merzen bezeichnet werden, sowie die Anpassung der Bestandsstromkreise in die neue UA Merzen notwendig. Die UA Merzen ist nicht Gegenstand des vorliegenden Antrages auf Planfeststellung. Gegenstand des Antrages auf Planfeststellung ist die Anbindung der beiden Schalt- und Umspannanlagen an das vorhandene Leitungsnetz durch Anpassung der bestehenden 380-kV Stromkreise mit den Bauleitnummern (Bl.) 4583, 4584 sowie 4132 einschließlich Rückbaumaßnahmen und Provisorien. Für das Neubau- und Rückbauvorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden Grundstücke in der Samtgemeinde Neuenkirchen (Gemarkungen Lintern und Südmerzen) und der Stadt Bramsche (Gemarkungen Ueffeln und Balkum) beansprucht. Auf den derzeitigen Bestandsmasten liegen, neben den vorgenannten 380-kV Stromkreisen, ein 220-kV-Stromkreis sowie mehrere 110-kV Stromkreise der Westnetz GmbH. Diese Stromkreise werden zukünftig wieder auf den neu zu errichtenden Gestängen mitgeführt. Eine entsprechende Vollmacht der Westnetz GmbH liegt der Vorhabenträgerin vor. Im Rahmen der Leitungsverschwenkung der Bl. 4583, 4584 sowie 4132 werden Teile der bestehenden Trassen zurückgebaut. Der Umbau der 380-kV-Höchstspannungsfreileitung zum Anschluss an die UA Merzen umfasst eine Gesamtlänge von ca. 4,46 km für den Neubau, ca. 3,5 km für Provisorien (Freileitungsprovisorien und BEK) sowie ca. 4,66 km für den Rückbau. Zusammen mit dem Antrag auf Planfeststellung hat die Vorhabenträgerin einen Antrag auf Erlaubnis der Durchführung von Wasserhaltungsmaßnahmen im Zuge der Bauarbeiten zur bauzeitigen Entnahme von Grundwasser sowie Wiedereinleitung gestellt und die Befreiung von der Wasserschutzgebietsverordnung des Wasserschutzgebietes „Thiene-Plaggenschale“ ID: 03459402105 beantragt. Erforderliche wasserrechtliche Erlaubnisse und Bewilligungen können im Zuge des Planfeststellungsverfahrens von der Planfeststellungsbehörde gesondert im Einvernehmen mit der örtlich zuständigen Unteren Wasserbehörde erteilt werden. Der wasserrechtliche Antrag ist Bestandteil des Antrages auf Planfeststellung.

Leitungsanlagen und vergleichbare Anlagen
Negative Vorprüfungen

Errichtung und Betrieb einer Biogasaufbereitung

24.03.2023

Die PHL Immobilien GmbH & Co KG plant im Sondergebiet, Bebauungsplan Nr. 63 A „Erweiterung der Biogasanlage Garmhausen“, der Gemeinde Wildeshausen, Gemarkung Wildeshausen, Flur 17, Flurstück 3 /4 und 10/24 die Errichtung und den Betrieb einer Gaseinspeisung und einer Gasaufbereitung. Es sollen 10 Mio. Nm³/a Rohbiogas verarbeitet werden.

Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie

Informationen

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Herzlich willkommen im UVP-Portal des Landes Niedersachsen!

In unserem Internet-Angebot können Sie sich über UVP-pflichtige Vorhaben unter Beteiligung niedersächsischer Behörden informieren, zum Beispiel über deren Verfahrensstand, Auslegungs- und Erörterungstermine, auszulegende Unterlagen, Berichte und Empfehlungen sowie die abschließende Entscheidung. Mit der Veröffentlichung dieser Informationen stellt sich das Land Niedersachsen den Anforderungen der UVP-Änderungsrichtlinie 2014/52/EU vom 16. April 2014.

Zweck der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist es, die Auswirkungen von Vorhaben auf die Umwelt frühzeitig zu erkennen und ihre Ergebnisse bei der Entscheidung über die Zulassung eines Vorhabens zu berücksichtigen. Die UVP dient damit der wirksamen Umweltvorsorge.

Informationen zur Bauleitplanung werden im UVP-Portal auf Grundlage des Baugesetzbuchs, geändert durch das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt, bereit gestellt.



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