Vorhaben im Überblick

Negative Vorprüfungen

Haltestelle Bahnhof Nordstadt, Stadtbahnstrecke C-Nord

23.01.2025

Mit der vorliegenden Planung wird ein ca. 70 m langer und 3,99 m bis 4,20 m breiter barrierefreier Mittelhochbahnsteig nebst Gleis- und Straßenbaumaßnahmen mit den zugehörigen betriebstech-nischen Anlagen und der Leitungsverlegung errichtet. Der provisorische Gleisanschluss und die provisorische Herstellung der Seitenräume im Norden sind ebenfalls Teil der vorliegenden Pla-nung, damit die gesamte Gleisanlage des ersten Bauabschnitts (vgl. Unterlage 7, 4975_A01_VA4LA1) auch ohne Bau des zweiten Bauabschnitts (vgl. Unterlage 7, 4975_A02_VA4LA1) mit der DB funktioniert. Die Ausbaustrecke liegt zwischen der Straßenbrücke über den S-Bahnhof Hannover Nordstadt und der Eisenbahnbrücke Schulenburger Landstraße. Die Erschließung erfolgt am südlichen Bahnsteigende über eine barrierefreie Rampe und am nördlichen Bahnsteigende über eine Treppenanlage. Der nördliche Zugang zum Hochbahnsteig und die zugehörige signalisierte Querungsanlage werden erst im zweiten Bauabschnitt geplant und sind daher nicht Gegenstand der Planung. Der zweite Bauabschnitt mit dem Bau unter der Eisenbahnbrücke Schulenburger Landstraße einschließlich des Rückbaus des provisorischen Gleisanschlusses aus dem ersten Bauschnitt und der Knotenpunkt Fenskestraße wird von der Infra gemeinsam mit der DB geplant und in einem gesonderten Verfahren beim Eisenbahnbundesamt beantragt werden.

Verkehrsvorhaben
Negative Vorprüfungen

Verfüllung Klärschlammzwischenlager Im Thönser Bruche, Lehrte

22.01.2025

Die Fläche des Klärschlammzwischenlagers befindet sich innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans 00/48 „Industriestraße“ in Lehrte. Er wurde seinerzeit mit dem Ziel aufgestellt, die Expansionsabsichten und Entwicklungschancen des produzierenden Gewerbes (Firma Miele) abzusichern. Für diese Flächen setzt der Bebauungsplan ein Industriegebiet fest. Die Fläche wird weiterhin vom Eigentümer als Reservefläche vorgehalten und ist weitestgehend unbebaut. Das angrenzende planfestgestellte Industriestammgleis ist als Fläche für Bahnanlagen festgesetzt. Eine Wiederaufnahme der Nutzung ist durch einen angrenzenden Gewerbebetrieb geplant. Das nun aufzuhebende Gewässer wurde nicht hergestellt, sondern ist auf natürlich Weise entstanden. Um den Bebauungsplan 00/48 „Industriestraße“ nun umsetzen zu können, ist es erforderlich, das entstandene Gewässer wieder zu beseitigen.

Wasserwirtschaftliche Vorhaben

Informationen

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Herzlich willkommen im UVP-Portal des Landes Niedersachsen!

In unserem Internet-Angebot können Sie sich über UVP-pflichtige Vorhaben unter Beteiligung niedersächsischer Behörden informieren, zum Beispiel über deren Verfahrensstand, Auslegungs- und Erörterungstermine, auszulegende Unterlagen, Berichte und Empfehlungen sowie die abschließende Entscheidung. Mit der Veröffentlichung dieser Informationen stellt sich das Land Niedersachsen den Anforderungen der UVP-Änderungsrichtlinie 2014/52/EU vom 16. April 2014.

Zweck der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist es, die Auswirkungen von Vorhaben auf die Umwelt frühzeitig zu erkennen und ihre Ergebnisse bei der Entscheidung über die Zulassung eines Vorhabens zu berücksichtigen. Die UVP dient damit der wirksamen Umweltvorsorge.

Informationen zur Bauleitplanung werden im UVP-Portal auf Grundlage des Baugesetzbuchs, geändert durch das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt, bereit gestellt.



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