Vorhaben im Überblick

Zulassungsverfahren

Herstellung eines Gewässers durch Sandabbau in der Gemarkung Düdenbüttel

27.09.2024

Das Vorhaben umfasst die Herstellung eines Gewässers durch Sandabbau im Trocken- und Nassschnitt und hat eine Größe von ca. 13,09 ha. Davon entfallen auf die eigentliche Abbaufläche ca. 11,45 ha. Auf den Erschließungskorridor und den 10 m breiten Sicherheitsstreifen entfallen zusammen ca. 1,64 ha.

Wasserwirtschaftliche Vorhaben
Zulassungsverfahren

Sandgrube Glane (Firma Scheele Sand + Kies GmbH & Co. KG)

27.09.2024

Die Scheele Sand + Kies GmbH & Co. KG, Wildeshausen, beabsichtigt die Neuaufnahme eines Sandabbaus nordwestlich der Stadt Wildeshausen. Die vorgesehene Abbaufläche weist eine Größe von etwa 9,5 ha auf und liegt nördlich der Bundesautobahn 1 bei Aumühle. Es ist vorgesehen, den Sand im Trockenabbau-verfahren zu gewinnen und per Lkw über die Glaner Straße (K 242) abzutransportieren. Eine Aufbereitung oder Weiterverarbeitung des Materials vor Ort erfolgt nicht. Der Standort für den geplanten Sandabbau liegt nordwestlich der Kreisstadt Wildeshausen, nördlich der Bundesautobahn 1 bei Aumühle. Die Größe der Antragsfläche beträgt insgesamt etwa 9,5 ha. Zu Nachbarflurstücken und bestehenbleibenden Wegen wird ein Sicherheitsabstand von mindestens 5 m eingehalten. Abzüglich des Sicherheitsstreifens ergibt sich eine Nettoabbaufläche von rd. 8,9 ha. Der Abbau erfolgt in 4 Abbauabschnitten. Die gewinnbaren Sande innerhalb der Abbaufläche betragen nach Abzug des Oberbodens und der nicht abbaubaren Rohböschungen rund 673.000 m³.

Forstliche und landwirtschaftliche Vorhaben

Informationen

Informationen

Herzlich willkommen im UVP-Portal des Landes Niedersachsen!

In unserem Internet-Angebot können Sie sich über UVP-pflichtige Vorhaben unter Beteiligung niedersächsischer Behörden informieren, zum Beispiel über deren Verfahrensstand, Auslegungs- und Erörterungstermine, auszulegende Unterlagen, Berichte und Empfehlungen sowie die abschließende Entscheidung. Mit der Veröffentlichung dieser Informationen stellt sich das Land Niedersachsen den Anforderungen der UVP-Änderungsrichtlinie 2014/52/EU vom 16. April 2014.

Zweck der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist es, die Auswirkungen von Vorhaben auf die Umwelt frühzeitig zu erkennen und ihre Ergebnisse bei der Entscheidung über die Zulassung eines Vorhabens zu berücksichtigen. Die UVP dient damit der wirksamen Umweltvorsorge.

Informationen zur Bauleitplanung werden im UVP-Portal auf Grundlage des Baugesetzbuchs, geändert durch das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt, bereit gestellt.



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