Vorhaben im Überblick

Negative Vorprüfungen

Entnahme von Grundwasser zum Zwecke der Holzkonservierung in der Gemarkung Rotenburg

28.03.2023

Die Niedersächsische Landesforsten haben am 08.07.2022 beim Landkreis Rotenburg (Wümme) eine Erlaubnis für die Entnahme von Grundwasser zum Zwecke der Holzkonservierung beantragt. Der Standort des Vorhabens befindet sich in der Gemarkung Rotenburg Flur 31 Flurstück 26/18.

Wasserwirtschaftliche Vorhaben
Negative Vorprüfungen

Herstellung zweier Pütten zur Kleibodenentnahme (Nacherhöhung Weserhauptdeich)

28.03.2023

Dem Deichverband Osterstader Marsch wurde entsprechend seines Antrages eine Plangenehmigung für den Ausbau eines Gewässers erteilt. Die Maßnahme ist erforderlich für die Herstellung zweier Kleipütten zur Kleibodenentnahme für die Nacherhöhung des Weserhauptdeiches. Betroffen ist das Flurstück 42/3, Flur 5, in der Gemarkung Rade (Fläche 1) sowie in der Gemarkung Neuenkirchen, Flur 12, das Flurstück 100/3 (Fläche 2). Bei dem Plangebiet (siehe Kartenausschnitt) handelt es sich um zwei aneinandergrenzende Flurstücke mit einer Gesamtgröße von 4,86 ha. Hier wird deichbaufähiger Kleiboden entnommen und zur Nacherhöhung des Weserdeiches nördlich und südlich der Kleientnahmestellen verwendet. Die maximale genehmigte Entnahmemenge auf Fläche 1 beträgt 70.000 m³, auf Fläche 2 wiederum 12.000 m³. Hierbei entstehen zwei Stillgewässer mit Grundwasseranschnitt, die nach der Kleibodenentnahme nicht wieder verfüllt werden. Ergänzend verweise ich auf das beigefügte Dokument.

Wasserwirtschaftliche Vorhaben

Informationen

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Herzlich willkommen im UVP-Portal des Landes Niedersachsen!

In unserem Internet-Angebot können Sie sich über UVP-pflichtige Vorhaben unter Beteiligung niedersächsischer Behörden informieren, zum Beispiel über deren Verfahrensstand, Auslegungs- und Erörterungstermine, auszulegende Unterlagen, Berichte und Empfehlungen sowie die abschließende Entscheidung. Mit der Veröffentlichung dieser Informationen stellt sich das Land Niedersachsen den Anforderungen der UVP-Änderungsrichtlinie 2014/52/EU vom 16. April 2014.

Zweck der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist es, die Auswirkungen von Vorhaben auf die Umwelt frühzeitig zu erkennen und ihre Ergebnisse bei der Entscheidung über die Zulassung eines Vorhabens zu berücksichtigen. Die UVP dient damit der wirksamen Umweltvorsorge.

Informationen zur Bauleitplanung werden im UVP-Portal auf Grundlage des Baugesetzbuchs, geändert durch das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt, bereit gestellt.



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