Vorhaben im Überblick

Negative Vorprüfungen

Repowering des Windparks Hanstedt II

26.09.2023

Die Firma getproject GmbH & Co. KG hat im Auftrag der Windpark Uelzen 1 GmbH & Co. KG die Errichtung und den Betrieb von zwölf Windenergieanlagen (WEA) vom Typ Siemens Gamesa SG 6.6-155 mit 100,0 m bzw. 165,0 m Nabenhöhe und vom Typ Siemens Gamesa SG 6.6-170 mit 165,0 m Nabenhöhe beantragt. Das Vorhaben befindet sich im Landkreis Uelzen in den Gemarkungen Groß Liedern und Hanstedt II östlich der Hansestadt Uelzen. Am Standort befinden sich derzeit 13 WEA vom Typ GE 1.5sl mit 100,0 m Nabenhöhe, die im Jahr 2002 errichtet wurden. Hiervon sollen neun WEA nach fast 20 Jahren Betriebsdauer zurückgebaut werden. Es handelt sich um ein sogenanntes Repowering-Projekt. Die neue WEA werden an anderen Standorten als die bestehenden WEA errichtet. Die WEA-Standorte befinden sich auf landwirtschaftlich genutzter Fläche.

Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie
Negative Vorprüfungen

Neubau eines Geh- und Radweges an der Kreisstraße 32

25.09.2023

Der Landkreis Osterholz plant den Neubau eines Geh- und Radweges sowie eines Gehweges an der Kreisstraße von km 0,966 – 2,247. Die Verkehrssituation für Fußgänger und Radfahrer wird durch die neue Verkehrsanlage wesentlich verbessert. Der Landkreis Osterholz hat als zuständige Planfeststellungsbehörde nach Prüfung anhand der Antragsunterlagen, eigener Ermittlungen und Stellungnahmen der Träger öffentlicher Be-lange festgestellt, dass für die geplante Maßnahme keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Ergänzend verweise ich auf das beigefügte Dokument.

Verkehrsvorhaben

Informationen

Informationen

Herzlich willkommen im UVP-Portal des Landes Niedersachsen!

In unserem Internet-Angebot können Sie sich über UVP-pflichtige Vorhaben unter Beteiligung niedersächsischer Behörden informieren, zum Beispiel über deren Verfahrensstand, Auslegungs- und Erörterungstermine, auszulegende Unterlagen, Berichte und Empfehlungen sowie die abschließende Entscheidung. Mit der Veröffentlichung dieser Informationen stellt sich das Land Niedersachsen den Anforderungen der UVP-Änderungsrichtlinie 2014/52/EU vom 16. April 2014.

Zweck der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist es, die Auswirkungen von Vorhaben auf die Umwelt frühzeitig zu erkennen und ihre Ergebnisse bei der Entscheidung über die Zulassung eines Vorhabens zu berücksichtigen. Die UVP dient damit der wirksamen Umweltvorsorge.

Informationen zur Bauleitplanung werden im UVP-Portal auf Grundlage des Baugesetzbuchs, geändert durch das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt, bereit gestellt.



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