Vorhaben im Überblick

Negative Vorprüfungen

30419 Hannover, Pascalstraße

30.11.2023

Wasserrechtliche Erlaubnisse für eine temporäre Grundwasserförderung und –absenkung über 160.000 m³ (gesamt) und Reinfiltration des geförderten Grundwassers auf dem Grundstück in der Gemarkung Marienwerder, Flur 1, Flurstück 20/76, Reinfiltrationsflächen: Flur 1, Flurstücke 20/74, 20/76 und 20/50, Reinfiltrationsflächen: Flur 1, Flurstücke 20/74, 20/76 und 20/50. In Hannover - Marienwerder sollen im Zuge von Grundstückserschließungen im Bereich der Pascalstraße und Auf der Horst u.a. neue Regen- und Schmutzwasserkanäle sowie neue Schächte errichtet werden. Für dieses Vorhaben muss das Grundwasser abgesenkt werden. Die Vorprüfung hat ergeben, dass erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen auf Schutzgüter im Sinne des § 2 Absatz 1 des UVPG u.a. durch eine gutachtliche Begleitung der Bewässerung umliegender Bäume, Beachtung von Auflagen zur Reinfiltration, gutachterlicher Begleitung der Maßnahme und u.a. dem Grundwassermonitoring ausgeglichen werden können, bzw. nicht zu erwarten sind. Die von der Grundwasserabsenkung betroffene Fläche im Landschaftsschutzgebiet ist zur Vermeidung von Schäden an der Vegetation in der Vegetationsperiode zu bewässern, mit Ausnahme des Klosterforstes. Zum Schutz der Altlast, der Schienen und des schützenwerten Waldes ist eine Reinfiltration in der Funktion einer schützenden hydraulischen Barriere geplant.

Verkehrsvorhaben
Wasserwirtschaftliche Vorhaben
Negative Vorprüfungen

Ausbau der Straße „Osterland“ im Zuge der L 460 (Ortsdurchfahrt Bennigsen, Stadt Springe)

30.11.2023

Innerhalb der Ortsdurchfahrt der L 460 durch Bennigsen (Stadt Springe) soll die Straße "Osterland" auf einer Strecke von etwa 770 m ausgebaut werden.

Verkehrsvorhaben

Informationen

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Herzlich willkommen im UVP-Portal des Landes Niedersachsen!

In unserem Internet-Angebot können Sie sich über UVP-pflichtige Vorhaben unter Beteiligung niedersächsischer Behörden informieren, zum Beispiel über deren Verfahrensstand, Auslegungs- und Erörterungstermine, auszulegende Unterlagen, Berichte und Empfehlungen sowie die abschließende Entscheidung. Mit der Veröffentlichung dieser Informationen stellt sich das Land Niedersachsen den Anforderungen der UVP-Änderungsrichtlinie 2014/52/EU vom 16. April 2014.

Zweck der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist es, die Auswirkungen von Vorhaben auf die Umwelt frühzeitig zu erkennen und ihre Ergebnisse bei der Entscheidung über die Zulassung eines Vorhabens zu berücksichtigen. Die UVP dient damit der wirksamen Umweltvorsorge.

Informationen zur Bauleitplanung werden im UVP-Portal auf Grundlage des Baugesetzbuchs, geändert durch das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt, bereit gestellt.



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