Vorhaben im Überblick

Negative Vorprüfungen

30900 Wedemark-Bissendorf, Bahldamm 1

29.11.2023

Wasserrechtliche Erlaubnisse für eine temporäre Grundwasserförderung und –absenkung, Flächenversickerung, Reinfiltration und Einleitung in ein Oberflächengewässer (Johannisgraben) sowie als Notüberlauf in ein weiteres OFG (Bennemühlener Mühlenbach) des geförderten Grund-wassers Feststellung der Erlaubnisfreiheit für das Einbringen und den Verbleib von Spundwänden in das/dem Grundwasser im Bereich des Wasserschutzgebietes Fuhrberger Feld, Zone III B. In der Wedemark - südlich der Ortschaft Bissendorf - ist der Neubau eines Belebungs- und Vorklärbeckens im Rahmen der Erweiterung und Erneuerung der Kläranlage Bissendorf geplant. Zur Durchführung der notwendigen Tiefbauarbeiten muss das Grundwasser i.H.v. 900.000 m³ temporär abgesenkt werden. Das Gelände der Kläranlage Bissendorf befindet sich grundsätzlich inmitten des Land-schaftsschutzgebietes „Wietzetal“, ist jedoch selbst davon ausgespart. Der westlich an-grenzende Erlen-Bruchwald gilt gesetzlich geschütztes Biotop. Der Absenktrichter der geplanten Grundwasserabsenkung befindet sich außerhalb dieses Waldes. Das geförderte Grundwasser soll dem Aquifer bzw. dem Wasserkreislauf durch Verrieselung / Flächenversickerung im Biotop wieder zugeführt werden. Die flächenhafte Versickerung im Biotop soll den Einfluss der sich im Grundwasser-Anstrom befindlichen Altdeponie minieren bis möglichst ausschließen. Zusätzlich dient diese, die betroffene schützenswerte Fauna zu bewässern. Mittels einer Reinfiltration über fünf in Reihe nahe dem Johannisgraben installierte Schluckbrunnen soll das geförderte Grundwasser dem Grundwasserkörper wieder zugeführt werden. Hierdurch soll sich der Einfluss des Oberflächengewässers minimieren. Die Einleitung des geförderten Grundwassers in den Johannisgraben soll die Einwirkung auf dieses Oberflächengewässer verringern. Es ist eine Einleitung des geförderten Grundwassers in den Bennemühlener Mühlenbach als Notüberlauf vorgesehen.

Verkehrsvorhaben
Wasserwirtschaftliche Vorhaben
Negative Vorprüfungen

Bekanntgabe gem. § 5 UVPG - Biogasanlage Steffen Eckel

29.11.2023

Die Firma Biogasanlage Steffen Eckel, Dauestr. 9, 31737 Rinteln, hat mit Schreiben vom 01.08.2023, zuletzt ergänzt durch Schreiben vom 14.09.2023, die Genehmigung zur wesentlichen Änderung einer Biogasanlage mit 30 t Durchsatzkapazität pro Tag beantragt. Gegenstand der Änderungsgenehmigung: • Aufstellung eines zweiten BHKW M3 mit Gas-Otto-Motor mit einer FWL von 549 kW, dadurch Erhöhung der Gesamtfeuerungswärmeleistung auf der Anlage von 562 kW auf 1.111 kW (Nr. 1.2.2.2 V des Anhangs 1 der 4. BImSchV)

Verwertung und Beseitigung von Abfällen und sonstigen Stoffen

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Herzlich willkommen im UVP-Portal des Landes Niedersachsen!

In unserem Internet-Angebot können Sie sich über UVP-pflichtige Vorhaben unter Beteiligung niedersächsischer Behörden informieren, zum Beispiel über deren Verfahrensstand, Auslegungs- und Erörterungstermine, auszulegende Unterlagen, Berichte und Empfehlungen sowie die abschließende Entscheidung. Mit der Veröffentlichung dieser Informationen stellt sich das Land Niedersachsen den Anforderungen der UVP-Änderungsrichtlinie 2014/52/EU vom 16. April 2014.

Zweck der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist es, die Auswirkungen von Vorhaben auf die Umwelt frühzeitig zu erkennen und ihre Ergebnisse bei der Entscheidung über die Zulassung eines Vorhabens zu berücksichtigen. Die UVP dient damit der wirksamen Umweltvorsorge.

Informationen zur Bauleitplanung werden im UVP-Portal auf Grundlage des Baugesetzbuchs, geändert durch das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt, bereit gestellt.



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