Vorhaben im Überblick

Zulassungsverfahren

Antrag auf eine gehobene Erlaubnis zur Entnahme von Grundwasser für betriebliche Zwecke Dr. Paul Lohmann GmbH & KGaA

29.11.2024

Die Fa. Dr. Paul Lohmann GmbH & Co. KGaA, Hauptstr. 2, 31860 Emmerthal hat für den Standort Lüneburg bei der Unteren Wasserbehörde der Hansestadt Lüneburg einen Antrag auf eine gehobene Erlaubnis zur Entnahme von Grundwasser für betriebliche Zwecke gem. § 9 Abs. 1 Nr. 5 i.V.m. § 15 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) gestellt. Beantragt wird die Entnahme von 1,1 Mio. m³ Grundwasser im Jahr mit einer stufenweisen Reduzierung auf eine Entnahme von 550.000 m³ Grundwasser im Jahr bis 2029. Die bestehende wasserrechtliche Erlaubnis zur Entnahme von Grundwasser von 1994 ist über eine Entnahmemenge von 1,1 Mio. m³ im Jahr erteilt und läuft zum 31.12.2024 aus. Aus diesem Grund ist vom Antragssteller zusätzlich ein Antrag auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn gem. § 17 WHG eingereicht worden. Eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gem. Anlage 1 des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes (UVPG) besteht nicht. Es ist gem. § 5 Abs. 1 UVPG ein Antrag auf Durchführung einer UVP gestellt worden.

Wasserwirtschaftliche Vorhaben
Negative Vorprüfungen

UVP-Prüfung negativ Grünenplan TB Ochsenwiese II

29.11.2024

Der Wasserverband Peine, Horst 6, 31226 Peine, hat gem. §§ 8 und 10 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) die wasserrechtliche Erlaubnis zur Benutzung eines Gewässers gem. § 9 WHG für die Entnahme von Grundwasser für die Errichtung des Trinkwasserbrunnen Ochsenwiese II in der Gemarkung Grünenplan Der Gemeinde Delligsen, sowie die Einleitung des geförderten Grundwassers in ein Gewässer beantragt.

Wasserwirtschaftliche Vorhaben

Informationen

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Zweck der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist es, die Auswirkungen von Vorhaben auf die Umwelt frühzeitig zu erkennen und ihre Ergebnisse bei der Entscheidung über die Zulassung eines Vorhabens zu berücksichtigen. Die UVP dient damit der wirksamen Umweltvorsorge.

Informationen zur Bauleitplanung werden im UVP-Portal auf Grundlage des Baugesetzbuchs, geändert durch das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt, bereit gestellt.



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