Vorhaben im Überblick

Negative Vorprüfungen

Grundwasserabsenkung zur Errichtung eines Antennenträgers „Funkturm Holste“

29.11.2023

Die Baubetreuung Schütte hat mit Schreiben vom 30.11.2021, in der Fassung vom 16.05.2022, die Erteilung einer Erlaubnis zum Zwecke der Grundwasserabsenkung gemäß § 8 ff. Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und § 8 Nds. Wassergesetz (NWG) für die Errichtung des Antennenträgers „Funkturm Holste“ in der Samtgemeinde Hambergen beantragt. Laut Antrag und Erlaubnis werden maximal 8.820 m3 mittels Vakuumentwässerung gefördert. Die Bauzeit beträgt maximal 10 Tage. Die Untere Wasserbehörde des Landkreises Osterholz hat als zuständige Behörde nach Prüfung anhand der Antragsunterlagen, eigener Ermittlungen und der Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde festgestellt, dass für die geplante Maßnahme keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Ergänzend verweise ich auf das beigefügte Dokument.

Wasserwirtschaftliche Vorhaben
Negative Vorprüfungen

Erhöhung der Grundwasserfördermenge zum Zwecke der öffentlichen Trinkwasserversorgung

29.11.2023

Mit Antrag vom 27.04.2023 – vollständig vorgelegt am 15.06.2023 – beantragte die Wasserleitungsgenossenschaft Ollsen die Erhöhung des Wasserrechts für die bestehende Grundwasserentnahme aus den o.g. zwei Brunnen in der Gemarkung Ollsen. Die Grundwasserentnahme dient der öffentlichen Trinkwasserversorgung. Beide Brunnen haben eine Tiefe von 73 Meter. Aktuell liegt der Wasserleitungsgenossenschaft Ollsen für die Brunnen eine befristete wasserrechtliche Erlaubnis des Landkreises Harburg für eine maximale Grundwasserentnahme von 25.000 m³/a zur Trinkwasserversorgung vor, die bis zum 31.12.2025 befristet ist. Da aktuell ein weiteres Baugebiet für Ollsen geplant ist, ist die Erhöhung der Fördermenge notwendig. Gleichzeitig beantragt die Wasserleitungsgenossenschaft die Verlängerung der Erlaubnis um weitere 20 Jahre.

Wasserwirtschaftliche Vorhaben

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Herzlich willkommen im UVP-Portal des Landes Niedersachsen!

In unserem Internet-Angebot können Sie sich über UVP-pflichtige Vorhaben unter Beteiligung niedersächsischer Behörden informieren, zum Beispiel über deren Verfahrensstand, Auslegungs- und Erörterungstermine, auszulegende Unterlagen, Berichte und Empfehlungen sowie die abschließende Entscheidung. Mit der Veröffentlichung dieser Informationen stellt sich das Land Niedersachsen den Anforderungen der UVP-Änderungsrichtlinie 2014/52/EU vom 16. April 2014.

Zweck der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist es, die Auswirkungen von Vorhaben auf die Umwelt frühzeitig zu erkennen und ihre Ergebnisse bei der Entscheidung über die Zulassung eines Vorhabens zu berücksichtigen. Die UVP dient damit der wirksamen Umweltvorsorge.

Informationen zur Bauleitplanung werden im UVP-Portal auf Grundlage des Baugesetzbuchs, geändert durch das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt, bereit gestellt.



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