Vorhaben im Überblick

Negative Vorprüfungen

Standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls für die wesentliche Änderung einer Biogasanlage in Börger

04.12.2023

Die W + S Bioenergie GmbH & Co. KG, Dosfelder Straße 7, 26904 Börger, beantragt die wesentliche Änderung einer Biogasanlage durch die Errichtung und den Betrieb eines zusätzlichen Lagerbehälters (H: 9 m, D: 40 m, Volumen: 10.430 m³) mit Gasspeicher (1/4-Kugeldach), den Neubau eines Verladeplatzes sowie die Änderung der Inputstoffe. Die Gesamtanlage soll nach Vorhabenumsetzung eine Kapazität von 500 kW elektrische Leistung, 1,3 MW Feuerungswärmeleistung und maximal 2,3 Mio. Nm³/a Rohbiogas haben. Das Vorhaben befindet sich in der Gemarkung Börger, Flur 13, Flurstücke 3/3 und 3/4. Für dieses Vorhaben war gemäß § 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 u. Abs. 4 UVPG i.V.m. Nr. 1.2.2.2 und Nr. 8.4.2.2 der Anlage 1 zum UVPG die Durchführung einer Standortbezogenen Vorprüfung des Einzelfalls erforderlich.

Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie
Verwertung und Beseitigung von Abfällen und sonstigen Stoffen
Negative Vorprüfungen

Neubau 110-kV-Leitung Abzweigung UW Prinzhöfte LH-14-028B

04.12.2023

Zur Anbindung des geplanten Umspannwerks (UW) Prinzhöfte an die bestehende 110-kV Freileitung Wildeshausen - Ganderkesee (LH-14-028) ist es erforderlich, eine neue 110-kV-Freileitung zwischen dem geplanten UW Prinzhöfte und der Bestandsleitung zu errichten. Das Vorhaben befindet sich in der Samtgemeinde Harpstedt (Landkreis Oldenburg) nordöstlich des Ortsteils Sim-merhausen zwischen der Bundesautobahn BAB A1 im Osten und der westlich gelegenen Bundesstraße B213.

Leitungsanlagen und vergleichbare Anlagen

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In unserem Internet-Angebot können Sie sich über UVP-pflichtige Vorhaben unter Beteiligung niedersächsischer Behörden informieren, zum Beispiel über deren Verfahrensstand, Auslegungs- und Erörterungstermine, auszulegende Unterlagen, Berichte und Empfehlungen sowie die abschließende Entscheidung. Mit der Veröffentlichung dieser Informationen stellt sich das Land Niedersachsen den Anforderungen der UVP-Änderungsrichtlinie 2014/52/EU vom 16. April 2014.

Zweck der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist es, die Auswirkungen von Vorhaben auf die Umwelt frühzeitig zu erkennen und ihre Ergebnisse bei der Entscheidung über die Zulassung eines Vorhabens zu berücksichtigen. Die UVP dient damit der wirksamen Umweltvorsorge.

Informationen zur Bauleitplanung werden im UVP-Portal auf Grundlage des Baugesetzbuchs, geändert durch das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt, bereit gestellt.



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