Vorhaben im Überblick

Negative Vorprüfungen

UVP Vorprüfungsergebnis Förderbohrung Vorhop 65 / Vermilion Energy Germany GmbH & Co. KG

04.11.2024

Die Vermilion Energy Germany GmbH & Co. KG plant das Abteufen der Produktionsbohrung Vorhop 65 innerhalb des Erdölfeldes Vorhop. Die geplante Bohrung wird von dem bestehenden Bohrplatz der Vorhop 14 und Vorhop 63 abgeteuft. Die vertikale Endteufe der Bohrung soll bei ca. 1500 – 1550 m liegen. Es ist eine Fördermenge von ca. 15 bis 25 Tonnen Erdöl pro Tag zu erwarten. Der Standort des Vorhabens liegt auf dem Gebiet der Gemeinde Wahrenholz im Landkreis Gifhorn. Gemäß § 1 Nr. 2. Buchst. b) UVP-V Bergbau ist für die Gewinnung von Erdöl und Erdgas zu gewerblichen Zwecken, unterhalb von Fördervolumen von täglich mehr als 500 Tonnen Erdöl oder von täglich mehr als 500.000 Kubikmetern Erdgas, eine allgemeine Vorprüfung nach den Vorschriften des Teils 2 Abschnitt 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen. Dazu hat die Vorhabenträgerin Unterlagen für die Durchführung einer allgemeinen Vorprüfung gemäß Anlage 2 UVPG vorgelegt. Diese nach den Vorgaben der Anlage 3 UVPG vorgenommene Vorprüfung hat ergeben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung für das o. g. Vorhaben nicht erforderlich ist. Die einzelnen Gründe für die Entscheidung können im anliegenden Prüfvermerk eingesehen werden. Diese Feststellung wird hiermit öffentlich bekannt gegeben. Sie ist nach § 5 Abs. 3 UVPG nicht selbständig anfechtbar.

Bergbau- und Abbauvorhaben, dauerhafte Speicherung von Kohlendioxid
Zulassungsverfahren

Danpower MVA

04.11.2024

Errichtung und Betrieb einer Müllverbrennungsanlage mit einer maximalen Kapazität von 42 t/h nicht gefährlicher Abfälle

Verwertung und Beseitigung von Abfällen und sonstigen Stoffen

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Herzlich willkommen im UVP-Portal des Landes Niedersachsen!

In unserem Internet-Angebot können Sie sich über UVP-pflichtige Vorhaben unter Beteiligung niedersächsischer Behörden informieren, zum Beispiel über deren Verfahrensstand, Auslegungs- und Erörterungstermine, auszulegende Unterlagen, Berichte und Empfehlungen sowie die abschließende Entscheidung. Mit der Veröffentlichung dieser Informationen stellt sich das Land Niedersachsen den Anforderungen der UVP-Änderungsrichtlinie 2014/52/EU vom 16. April 2014.

Zweck der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist es, die Auswirkungen von Vorhaben auf die Umwelt frühzeitig zu erkennen und ihre Ergebnisse bei der Entscheidung über die Zulassung eines Vorhabens zu berücksichtigen. Die UVP dient damit der wirksamen Umweltvorsorge.

Informationen zur Bauleitplanung werden im UVP-Portal auf Grundlage des Baugesetzbuchs, geändert durch das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt, bereit gestellt.



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