Vorhaben im Überblick

Negative Vorprüfungen

Antrag auf Repowering nach § 16b BImSchG - Errichtung und Betrieb von vier WEA i.V.m. dem Rückbau von vier WEA

17.01.2025

Die Landwind Planung GmbH & Co. KG hat bei der Stadt Braunschweig die Erteilung einer Genehmigung gemäß § 16 b Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) für die Errichtung und den Betrieb von vier neuen Windenergieanlagen (WEA) beantragt. Gleichzeitig sollen vier bereits bestehende WEA zurückgebaut werden. Das Vorhaben soll am Standort Geitelder Berg, westlich sowie nördlich der Ortschaft Geitelde und südlich der Ortschaft Stiddien realisiert werden. Zwei neue WEA sollen außerhalb, eine auf der Grenze des Vorranggebietes Windenergienutzung mit der Bezeichnung „Geitelde BS 1“ und eine neue WEA innerhalb des Vorranggebietes errichtet werden. Die Standorte der neuen WEA befinden sich in den Gemarkungen Geitelde, Stiddien und Broitzem. Die genauen Standorte der neuen WEA sowie die der zurückzubauenden WEA sind der als Anlage beigefügten topografischen Karte zu entnehmen. Die fünfte Bestandsanlage bleibt unverändert bestehen. Die neuen WEA des Typs Nordex N175/6.x haben eine Nabenhöhe von 179 m und eine Ge-samthöhe von 267 m.

Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie
Negative Vorprüfungen

Bekanntgabe gem. § 5 UVPG - Errichtung einer Tierhaltungsanlage (Hähnchenmast) in Langwedel-Etelsen

17.01.2025

Herr Sebastian Hermann Ernst hat die Erteilung einer Baugenehmigung für den Neubau eines Hähnchenmaststalles mit 29.900 Tierplätzen beantragt (§ 70 NBauO). Standort der Anlage ist das Grundstück Hustedter Straße, Gemarkung Etelsen, Flur 7, Flurstück 12/1 im Außenbereich von Langwedel-Etelsen. Für das baugenehmigungspflichtige Vorhaben ist eine Kumulierung mit einer bestehenden Anlage derselben Art zu berücksichtigen.

Nahrungs-, Genuss- und Futtermittel, landwirtschaftliche Erzeugnisse

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Herzlich willkommen im UVP-Portal des Landes Niedersachsen!

In unserem Internet-Angebot können Sie sich über UVP-pflichtige Vorhaben unter Beteiligung niedersächsischer Behörden informieren, zum Beispiel über deren Verfahrensstand, Auslegungs- und Erörterungstermine, auszulegende Unterlagen, Berichte und Empfehlungen sowie die abschließende Entscheidung. Mit der Veröffentlichung dieser Informationen stellt sich das Land Niedersachsen den Anforderungen der UVP-Änderungsrichtlinie 2014/52/EU vom 16. April 2014.

Zweck der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist es, die Auswirkungen von Vorhaben auf die Umwelt frühzeitig zu erkennen und ihre Ergebnisse bei der Entscheidung über die Zulassung eines Vorhabens zu berücksichtigen. Die UVP dient damit der wirksamen Umweltvorsorge.

Informationen zur Bauleitplanung werden im UVP-Portal auf Grundlage des Baugesetzbuchs, geändert durch das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt, bereit gestellt.



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