Vorhaben im Überblick

Zulassungsverfahren

Errichtung und Betrieb eines Ferkelstalls (2.700 Plätze) etc. in Renkenberge

28.06.2024

Herr August Holt, Friedhofsweg 1, 49762 Renkenberge beantragt nach § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) die Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb eines Ferkelstalls (2.700 Plätze) mit Abluftreinigungsanlage und 3 Futtermittelsilos (40m³/30m³/20m³) BE12, zum Neubau eines Sauenstalls (210 NT-Sauen-, 80 Abferkelplätze) mit Abluftreinigungsanlage und 3 Futtermittelsilos (40m³/2x 20m³) BE 13, zum Neubau von 2 Güllehochbehältern (je 2.492m³) BE 15+16, zur Nutzungsänderung eines Ferkelstalles zum Abferkelstall und zur Nachgenehmigung einer Nutzungsänderung eines Geräteraums zum Sauenstall (143 NT-Sauen-, 12 Jungsauen-, 58 Abferkel-, 340 Ferkelplätze) BE 1-6 auf dem Grundstück Flur 3, Flurstücke 32/3 der Gemarkung Renkenberge. Die Gesamtanlage hat danach eine Kapazität von 160 Mastbullen-, 1.800 Mastschweine-, 365 Sauen-, 138 Abferkel- und 3.040 Ferkelplätzen. Das geplante Anlage soll Ende des Jahres 2022 in Betrieb genommen werden. Das Vorhaben unterliegt gemäß § 4 BImSchG in Verbindung mit § 1, § 2 und Nr. 7.1.11 des Anhangs 1 der 4. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen - 4. BImSchV) der Genehmigungspflicht. Das o.a. Vorhaben unterliegt gemäß § 9 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) i.V.m. Nr. 7.11.1 der Spalte 1 der Anlage 1 zum UVPG der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP).

Nahrungs-, Genuss- und Futtermittel, landwirtschaftliche Erzeugnisse
Negative Vorprüfungen

Bekanntgabe gem. § 5 UVPG - Änderungsverfahren gem. § 16 BImSchG, Umbau Schweinemaststall und Neubau Festmistlagerhalle (Az. 4105-21)

28.06.2024

Die Hof Högemann GbR hat mit Antrag vom 23.06.2021 die wesentliche Änderung ihrer immissionsschutzrechtlichen Anlage gem. § 16 des Bundes-Immissionsschutzgesetztes (BImSchG) beantragt. Änderungsgegenstand: Umbau Schweinemaststall Neubau Festmistlagerhalle als Ersatzbau für eine Festmistlagerplatte Umbau einer Garage Standort des Vorhabens: Ort: Glandorf Gemarkung: Averfehrden Flur: 8 Flurstück: 500

Nahrungs-, Genuss- und Futtermittel, landwirtschaftliche Erzeugnisse

Informationen

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Herzlich willkommen im UVP-Portal des Landes Niedersachsen!

In unserem Internet-Angebot können Sie sich über UVP-pflichtige Vorhaben unter Beteiligung niedersächsischer Behörden informieren, zum Beispiel über deren Verfahrensstand, Auslegungs- und Erörterungstermine, auszulegende Unterlagen, Berichte und Empfehlungen sowie die abschließende Entscheidung. Mit der Veröffentlichung dieser Informationen stellt sich das Land Niedersachsen den Anforderungen der UVP-Änderungsrichtlinie 2014/52/EU vom 16. April 2014.

Zweck der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist es, die Auswirkungen von Vorhaben auf die Umwelt frühzeitig zu erkennen und ihre Ergebnisse bei der Entscheidung über die Zulassung eines Vorhabens zu berücksichtigen. Die UVP dient damit der wirksamen Umweltvorsorge.

Informationen zur Bauleitplanung werden im UVP-Portal auf Grundlage des Baugesetzbuchs, geändert durch das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt, bereit gestellt.



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