Vorhaben im Überblick

Negative Vorprüfungen

Verrohrung und Verfüllung eines Straßenseitengrabens im Zuge einer Erschließung eines Agrarstandortes und Erstellung von 2 Durchlässen

23.03.2023

Die VR-Bank in Südniedersachsen eG plant die Errichtung eines neuen Agrarstandortes im Landkreis Göttingen durch die Zusammenlegung der zwei vorhandenen Standorte aus Duderstadt und Gieboldehausen. Der neue Standort wurde geografisch gesehen in die Mitte der beiden alten Standorte gelegt. Er soll südwestlich von Rollshausen in der Samtgemeinde Gieboldehausen entstehen.

Wasserwirtschaftliche Vorhaben
Negative Vorprüfungen

UVP Vorprüfungsergebnis Ablenkung Georgsdorf 79/ ExxonMobil Production Deutschland GmbH

23.03.2023

Die ExxonMobil Production Deutschland GmbH plant die Ablenkung der Erdölförderbohrung Georgsdorf 79. Die geplante Ziellokation liegt innerhalb der Lagerstätte in einer Entfernung von ca. 130 m südöstlich des Sondenplatzes. Die geplante Endteufe soll bei ca. 750 – 800 m liegen. Es wird eine geplante Förderrate von ca. 10 m³/Tag erwartet. Der Standort des Vorhabens liegt auf dem Gebiet der Gemeinde Osterwald im Landkreis Grafschaft Bentheim. Gemäß § 9 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist für eine Änderung der bestehenden Gewinnungsbohrung i.V.m. § 1 Nr. 2. b) der UVP-V Bergbau eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls nach den Vorschriften des Teils 2 Abschnitt 1 des UVPG durchzuführen. Dazu hat die Vorhabenträgerin Unterlagen für die Durchführung einer allgemeinen Vorprüfung gemäß Anlage 2 UVPG vorgelegt. Diese nach den Vorgaben der Anlage 3 UVPG vorgenommene Vorprüfung hat ergeben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung für das o. g. Vorhaben nicht erforderlich ist. Die einzelnen Gründe für die Entscheidung können im anliegenden Prüfvermerk eingesehen werden. Diese Feststellung wird hiermit öffentlich bekannt gegeben. Sie ist nach § 5 Abs. 3 UVPG nicht selbständig anfechtbar.

Bergbau- und Abbauvorhaben, dauerhafte Speicherung von Kohlendioxid

Informationen

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Herzlich willkommen im UVP-Portal des Landes Niedersachsen!

In unserem Internet-Angebot können Sie sich über UVP-pflichtige Vorhaben unter Beteiligung niedersächsischer Behörden informieren, zum Beispiel über deren Verfahrensstand, Auslegungs- und Erörterungstermine, auszulegende Unterlagen, Berichte und Empfehlungen sowie die abschließende Entscheidung. Mit der Veröffentlichung dieser Informationen stellt sich das Land Niedersachsen den Anforderungen der UVP-Änderungsrichtlinie 2014/52/EU vom 16. April 2014.

Zweck der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist es, die Auswirkungen von Vorhaben auf die Umwelt frühzeitig zu erkennen und ihre Ergebnisse bei der Entscheidung über die Zulassung eines Vorhabens zu berücksichtigen. Die UVP dient damit der wirksamen Umweltvorsorge.

Informationen zur Bauleitplanung werden im UVP-Portal auf Grundlage des Baugesetzbuchs, geändert durch das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt, bereit gestellt.



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