Vorhaben im Überblick

Negative Vorprüfungen

Grundwasserförderung im Rahmen eines Pumpversuches im Hinblick auf die Bemessung und Beantragung einer bauzeitlichen Wasserhaltung für den Neubau eines Regenrückhaltebeckens

20.01.2025

Die Samtgemeinde Jesteburg plant an der Brückenstraße, südlich der Seeve, ein Regenrückhaltebecken. Für die Erdarbeiten mit dem Einbau der Dichtungsschicht ist eine Grundwasserabsenkung erforderlich. Der Ruhe-Grundwasserstand von ca. 21,00 m NHN muss für die Absetzzone auf ca. 16,10 m NHN abgesenkt werden. Um das Vorhaben und die Machbarkeit besser einschätzen zu können, soll im Februar 2025 ein Pumpversuch durch einen Brunnen erfolgen. Der Brunnen soll voraussichtlich 10 – 12 m tief sein. Die Dauer des Pumpversuches ist für eine Woche inklusive Wiederanstieg geplant. Der Pumpversuch soll anhand von zwei verschiedenen Förderraten 50 m³/h und 80-90 m³/h durchgeführt werden. Die Raten sind abhängig von der Ergiebigkeit. Das geförderte Wasser wird nach einem Sandfang in die Seeve wiedereingeleitet. Eine Grund- und Oberflächenwasseranalyse liegen vor. Eine Beweissicherung der im Absenktrichter liegenden Gebäuden ist vorgesehen. Der Grundwasserbrunnen wird nach dem Bau des Regenrückhaltebeckens zurückgebaut, da er in die bauzeitliche Absenkung mit einbezogen wird. Grundwassermessstellen und Datenlogger sind zur Überwachung vorgesehen sowie eine Wasserprobe aus dem Pumpversuch. Insgesamt ist eine Fördermenge von 7.000 m³ durch den Pumpversuch geplant. Die Samtgemeinde Jesteburg beantragt die wasserrechtliche Erlaubnis bzgl. der Grundwasserförderung aus dem Brunnen sowie die Erlaubnis zur Einleitung in die Seeve nach § 8 Abs. 1 i.V.m. § 9 Abs. 1 Nr. 4 und 5 Wasserhaushaltsgesetz (WHG).

Wasserwirtschaftliche Vorhaben
Negative Vorprüfungen

L450 - Bushaltestellen im Ortsteil "Warber", Stadt Bückeburg

20.01.2025

Die Stadt Bückeburg beabsichtigt die barrierefreie Umgestaltung von Bushaltestellen in der Ortschaft Warber. Schwerpunktmäßig sollen 3 Haltestellen mit Busbordsteinen für Niederflurbusse, gepflasterten Warteflächen, abgesenkten Zugängen für mobilitätseingeschränkte Menschen sowie taktilen Leitelementen ausgestattet werden.

Verkehrsvorhaben

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Zweck der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist es, die Auswirkungen von Vorhaben auf die Umwelt frühzeitig zu erkennen und ihre Ergebnisse bei der Entscheidung über die Zulassung eines Vorhabens zu berücksichtigen. Die UVP dient damit der wirksamen Umweltvorsorge.

Informationen zur Bauleitplanung werden im UVP-Portal auf Grundlage des Baugesetzbuchs, geändert durch das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt, bereit gestellt.



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